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Bestrafte Motocross-Fahrer

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In Antersasc sind Motocross-Fahrer belangt worden. Die Forstbehörde erinnert daran, dass abseits von Straßen und auf gesperrten Wegen nicht gefahren werden darf.

Eine Gruppe von Wanderern beobachtete am Donnerstag am späten Nachmittag eine größere Anzahl von Motocross-Fahrern im hochalpinen Tal von Antersasc auf dem Sas dles Dodesc, berichtet der Direktor des Forstinspektorats Bruneck, Silvester Regele. In dem engen Tal entwickelte sich ein extrem starker Lärmpegel, der von den senkrechten Felswänden widerhallte.

Die Forstbehörde schritt gemeinsam mit Carabinieri-Beamten des Gadertales ein und verhängte eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Fahrverbot und wegen Lärmbelästigung.

„Trotz des Verbotes sind immer wieder Motocross-Fahrer auf Wald- und Almflächen unterwegs. Mit ihren Motorrädern verursachen sie nicht nur Schäden an den empfindlichen Wald- und Almböden. Durch Luftverunreinigung und Lärm werden auch Wildtiere und Wanderer stark gestört“, so Regele.

Das Gebiet, das im Sinne des Landschaftsschutzes oder des Forstgesetzes geschützt ist – und das ist nahezu die gesamte Landesfläche Südtirols –, darf gemäß Landesgesetz Nummer 10 aus dem Jahr 1990 nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Außer: Der Grundeigentümer gibt dafür eine schriftliche Erlaubnis und die Forstbehörde erteilt eine entsprechende Bewilligung – „was nur sehr selten vorkommt“, erklärt der Direktor im Landesamt für Forstverwaltung, Florian Blaas.

Auf jeden Fall müsse dabei der Fahrer die Geschwindigkeit des Fahrzeuges den Eigenschaften und dem Zustand des Geländes und der Straße anpassen, um überflüssige Schäden, Störungen, Verunreinigungen und Lärm zu vermeiden und um die Sicherheit von Personen und Tieren sicherzustellen.

Bei Zuwiderhandeln werden von der Forstbehörde Verwaltungsstrafen im Ausmaß von 200 Euro verhängt, in Naturparks werden die Strafen um 50 Prozent erhöht. Die Landesgesetzgebung sieht weiters die verwaltungsbehördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs vor, falls die Person, die den Verstoß begangen hat, versucht, sich der Kontrolle zu entziehen, ihr Fahrverhalten eine Gefahr für die Unversehrtheit von Personen darstellt oder sie ein Fahrzeug ohne Kennzeichen oder mit gefälschtem Kennzeichen fährt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • vogelweider

    Wenn die Forstbehörde wirklich konsequent wäre, müsste sie in Naturparken in erster Linie die Jäger bestrafen, die anscheinend problemlos die Forstwege befahren, um ihren jeweiligen Stand zu erreichen. Seltsam auch, dass immer wieder -und sehr oft- die Schranken geöffnet bleiben, und daraufhin nicht wenige Autos (hier sehr oft Einheimische!) diese Wege befahren.
    Mit fadenscheinigen Ausreden werden Wege zu Almen hin befahren (nicht etwa nur, um sein Vieh zu versorgen oder zu „besuchen“, sondern auch, um sich einen lästigen Fußweg zu ersparen oder (von Berechtigten) gehunwillige Freunde auf die (nahe gelegene) Alm zu bringen.

    Dies wurde im Laufe des Frühlings, Sommers und nun auch jetzt im Herbst häufig beobachtet!

  • george

    Wenn unsere Behörden konsequent wären, so würden sie in diesen Fällen die Motorräder sequestrieren. Aber auch aanderen Personen, die immer wieder unerlaubterweise über das geschützte Gelände fahren und Gäste hochkutschieren, wäre das Fahrzeug für einige Zeit zu sperren, dann würden sie es vielleicht endlich lernen, die Umwelt, die Natur und unsere Gesundheit und unsere Lebensgrundlagen zu respektieren. Das wilde Geländefahren, das auf die Almen fahren zum Feiern und zum Vergnügen ist in Südtirol in vielen Gegenden zu einer regelrechten Unkultur verkommen. Und wir Eigentümer und die Ehrenamtlichten von AVS und Umwelt können dann diese Wege mit Eigenmittel und viel Aufwand wieder herrichten und die Schäden ausgleichen.

  • adobei

    Höchste Zeit, dass man endlich auf diese Störenfriede in einem Naturschutzgebiet reagiert!

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