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Die Abweisung

Die Landesregierung hat die Aufsichtsbeschwerde des „Meraner Mineralwasser“-Herstellers abgelehnt und wird sich jetzt womöglich in einem Rechtsstreit gegen die Brauerei Forst AG verteidigen müssen.

von Heinrich Schwarz

Der Beschluss sei einstimmig gewesen. „Wir waren alle der gleichen Meinung“, sagt Umweltlandesrat Richard Theiner – angesprochen auf den Streit mit dem Mineralwasser-Produzenten Aquaeforst. Vor wenigen Tagen wies die Landesregierung die Aufsichtsbeschwerde von Aquaeforst ab.

Wie berichtet, erhöhte das Land Ende des letzten Jahres die sehr niedrigen Jahreszinse für die Mineralwasser-Abfüllung. Bis dahin musste die Aquaeforst GmbH (gehört der Brauerei Forst AG) für die Nutzung der „Meraner Mineralwasser“-Quellen am Vigiljoch rund 20 Jahre lang überhaupt keinen Wasserzins zahlen. Und zwar aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs, um für die Fraktion Pawigl eine Trinkwasserableitung aus dem Einzugsgebiet der Mineralquellen zu garantieren.

Laut der neuen Regelung ist Aquaeforst weiter vom konzessionsabhängigen Wasserzins befreit, muss nach Auffassung des Landes aber den neu eingeführten „umwelt- und ressourcenbezogenen, verbrauchsabhängigen Gebührenanteil“ zahlen, der im konkreten Fall über 30.000 Euro ausmacht.

Aquaeforst meint, aufgrund des gerichtlichen Vergleichs weiterhin von einer Zahlung befreit zu sein. Deshalb die Aufsichtsbeschwerde gegen den Verwaltungsakt des Landes.

„Die Landesregierung ist meinem Vorschlag gefolgt und hat die Beschwerde abgewiesen. Die neue Höhe der Gebühren für dieses öffentliche Gut ist nachvollziehbar und die Neuregelung ist rechtlich gut begründet“, erklärt Richard Theiner die Entscheidung.

Aquaeforst bleibt jetzt noch der Rechtsweg. Die Firma kann gegen den Beschluss der Landesregierung Rekurs beim Verwaltungsgericht einreichen. Somit würde es einen Rechtsstreit zwischen Land und Brauerei Forst AG geben. In der Landesregierung geht man bereits davon aus, dass es dazu kommen wird.

Wie Richard Theiner auf Nachfrage erklärt, liegen vonseiten der anderen Konzessionäre der Mineralwasser-Quellen (Plose, St. Zacharias, Kaiserwasser und Lavaredo) keine Beschwerden oder Rekurse gegen die neue Gebühren-Regelung vor.

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