Freie Vermietung?
Laut einem Vorschlag zum neuen Raumordnungsgesetz sollen Dienstwohnungen in Gewerbezonen künftig frei vermietet werden dürfen. „Das geht in dieser Form politisch aber nie durch“, gibt Landesrat Richard Theiner Entwarnung.
von Heinrich Schwarz
Nachdem im Juli das neue Gesetz für Raum und Landschaft genehmigt wurde, werden jetzt laufend die Durchführungsbestimmungen vorbereitet und diskutiert. „Dabei gehen wir vor wie bei der Ausarbeitung des Gesetzes: Wir laden die Verbände – egal ob Gewerkschaften, Umwelt- oder Wirtschaftsverbände – zu gemeinsamen Diskussionen ein“, sagt der zuständige Landesrat Richard Theiner.
Zuletzt stand die Regelung der Dienstwohnungen in den Gewerbegebieten auf dem Programm. Dabei sorgte vor allem ein Punkt für Aufregung: Künftig sollte es theoretisch möglich sein, Dienstwohnungen frei zu vermieten. Aktuell dürfen sie nur von Betriebsinhabern, Mitarbeitern und deren Familienangehörigen genutzt werden.
Das große Problem einer freien Vermietung: Aufgrund von Lärm, Staubentwicklung und Gefahrenpotenzial könnte es in Gewerbezonen schnell zu Konflikten zwischen Betrieben und Anwohnern kommen. In der Diskussion mit den Verbänden wurde sogar die Sorge geäußert, dass es in Gewerbegebieten in attraktiven geografischen Lagen zu einer touristischen Vermietung – Stichworte Ferienwohnung und Airbnb – kommt.
Auf die Dienstwohnungs-Diskussion angesprochen, sagt etwa Philipp Moser, Präsident des Handels- und Dienstleistungsverbandes: „Wir sind absolut gegen die Möglichkeit einer Vermietung von Dienstwohnungen. Soweit darf es nicht kommen. Dienstwohnungen sind für Betriebsinhaber und Arbeitnehmer da.“
Laut Philipp Moser hat Richard Theiner dem diskutierten Vorschlag aber bereits eine Absage erteilt.
Der Landesrat bestätigt: „Zu einer freien Vermietung wird es sicher nicht kommen. Das kann ich politisch auf alle Fälle ausschließen, weil das niemand in der Landesregierung will. Es handelte sich lediglich um einen technischen Vorschlag aus dem Wirtschaftsressort, der aber auch nicht den Segen des Landeshauptmannes hatte und noch nicht politisch diskutiert wurde. Die Formulierung des Vorschlages mit seinen möglichen Auswirkungen wurde in der Sitzung gleich aufgeworfen, woraufhin man sich einig war, dass es Klärungsbedarf gibt und der Punkt überarbeitet werden muss.“
Theiner versichert, dass beim nächsten Diskussionstermin mit den Verbänden in drei Wochen ein neuer Vorschlag vorliegen wird, der für alle Anwesenden akzeptabel ist. Eine Betriebswohnung bleibe jedenfalls untrennbarer Bestandteil des Betriebes.
Es soll aber dennoch eine Lockerung der Dienstwohnungs-Regelung geben.
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Kommentare (6)
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leser
Ja wenn dennoch eine lockerung vorgenommen wird , kommt die freie vermietung doch
Unsere vorzeigehandwerker sind wie die bauern, werden durch diverse förderbeiträge subvenzioniert
Zumindest soll man sie dann verpflichten die beiträge vollständig zurückzugeben
Oder plant man ein neues gesetz zur förderung vom urlaub auf dem betriebsgelände
Diesen gag gibt es neben den bauernhof und dem familienhitel noch nicht
meinemeinung
für machen Firmen bräuchte es dann viele Wohnungen ,wenn es für Angestellte ausreichen soll