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„Eine Geldverschwendung“

Die Staatsanwaltschaft will ein Rufschädigungs-Verfahren gegen den Landtagsabgeordneten Paul Köllensperger einstellen. Der Sanitätsbetrieb, der gegen ihn Anzeige erstattet hatte, bleibt der Archivierungs-Verhandlung am Landesgericht fern.

Von Thomas Vikoler

Vom (damaligen) Generaldirektor, der sich mutmaßlich diffamiert fühlt, fehlt jede Spur. Und die Behörde, die Strafanzeige wegen Rufschädigung erstattet hatte, hat keinen Rechtsbeistand geschickt. Anwesend bei dieser Verhandlung vor Vorerhebungsrichter Emilio Schönsberg sind der Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger (Ex-Fünf-Sterne-Bewegung), nun Team Köllensperger), seine Anwältin Renate Holzeisen und der Staatsanwalt.

„Sehr eigenartig“, bemerkt Köllensperger.

Im Herbst vergangenen Jahres hatte der Südtiroler Sanitätsbetrieb gegen ihn Strafanzeige erstattet. Köllensperger habe durch seine Aussagen in der Presse und auf Facebook den Ruf des Sanitätsbetriebs beschädigt.

Der Anlass: Köllensperger hatte sich im Juli 2017 zu den externen Aufträgen des Sanitätsbetriebs geäußert, und zwar infolge seines Beschlussantrages, das Trentiner Computerprogramm im Sanitätswesen kostenlos zu übernehmen. Der Landtag hatte den Antrag abgelehnt, auch wenn sich später herausstellte, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb ein Programm derselben Firma favorisierte, die das Trentiner System erstellt hatte.

Köllensperger beschaffte sich über eine Landtagsanfrage alle Daten zu den externen Aufträgen des Sanitätsbetriebs vom Juli 2015 bis 2017. „Ich wollte wissen, wie viel Geld der Sanitätsbetrieb für externe Aufträge ausgibt, wohn das Geld fließt und wie viel davon in Südtiroler bleibt“, erinnert sich der derzeit im Wahlkampf befindliche Abgeordnete. Es waren 6,2 Millionen Euro.

Was Schael bzw. den Sanitätsbetrieb offenbar besonders ärgerte: Köllensperger wies darauf hin, dass Schaels ehemaliger Arbeitgeber, die Agenas, 260.000 Euro für die Implementierung des Landesgesundheitsplanes und die Ausarbeitung der Betriebsordnung erhalte. Außerdem warf er Schael „Wortklauberei“ bei der Unterscheidung von Dienstleistung und externer Beratung vor.

Die Staatsanwaltschaft kam bei ihrer Ermittlung zum Schluss, dass die Aussagen Köllenspergers den Tatbestand der Rufschädigung nicht erfüllen. Also beantragte die Einstellung des Verfahrens.

Der Sanitätsbetrieb erhob Einspruch dagegen und legte nach. Köllensperger habe Schael wörtlich als „Lügner“ („bugiardo“) bezeichnet und Tatsachen falsch dargestellt.

Das ist bemerkenswert, denn in den in der Strafanzeige beanstandeten Äußerungen ist von „Lügner“ nie die Rede.

Renate Holzeisen, Köllenspergers Anwältin, unterstellt deshalb Schael in ihrem Verteidigungsschriftsatz, „in seinem ureigenen Interesse“ den Sanitätsbetrieb zu „instrumentalisieren“ und umgekehrt „Fakten wiederholt falsch“ darzustellen. Denn die Anzeige hatte, wie gesagt, nicht er selbst gestellt, sondern der Sanitätsbetrieb, der auch als geschädigte Partei aufscheint.

„Der gegen den Archivierungsantrag gestellte Einspruch ist daher allein schon in all jenen Teilen, in denen er sich auf eine angeblich Herrn Thomas Schael widerfahrene Rufschädigung bezieht, als unzulässig festzustellen und zu erklären“, schreibt Holzeisen deshalb in ihrer Replik. Außerdem verweist sie auf das verfassungsmäßige Kontrollrecht eines Abgeordneten. Der Sanitätsbetrieb wolle ihren Mandaten durch seine Strafanzeige und den Einspruch gegen den Archivierungsantrag „mundtot“ machen. Köllensperger selbst bezeichnete die Vorgangsweise des Sanitätsbetriebs selbst als „Geldverschwendung“. Die Anzeige und der Einspruch hätten diesem Kosten verursacht – um am Ende niemand zur Verhandlung zu entsenden.

Richter Schönsberg wird seine Entscheidung zum Einspruch gegen den Archivierungsantrag in einigen Tagen bekanntgeben.

 

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