Verdächtige E-Mails

Der Flüchtlingsjunge Adan (Foto: RAI Alto Adige)
Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren wegen Amtsunterlassung zum Fall Adan einstellen. Die Familie wehrt sich.
Bereits vor zwei Monaten ging die Rede, dass die Staatsanwaltschaft für das Amtsunterlassungs-Verfahren eine Archivierung beantragen würde. Zu wenig konkret, so hieß es, seien die gegen die unter Ermittlung stehenden Beamten, die sich mit dem Fall des 14-jährigen schwer behinderten Flüchtlings Adan und seiner Familie befasst hatten.
Doch bisher ist kein Archivierungsantrag gestellt worden. Amanda Cheneri, die Anwältin der Familie Hussein, hat die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass sehr wohl Beweiselemente für eine Anklage wegen Amtsunterlassung bestünden: Etwa der E-Mail-Verkehr zwischen Beamten der Sozialdienste Bozen und der Landesverwaltung, aus denen hervorgehe, dass den Zuständigen sehr wohl die „besonderen Vulnerabilität“ Adans bewusst gewesen sei.
Die Familie Hussein hatte, nach einer Nacht im Freien, in von Hilfsorganisationen angemieteten Hotelzimmern und im Krankenhaus übernachtet.
Beanstandet wird in dem Schreiben auch die Anwendung des umstrittenen Critelli-Dekrets zur Betreuung von Flüchtlingen. Ihr hätten, so schreibt Cheneri, die staatlichen Bestimmungen Vorrang.
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Die Gerichtsgutachter gehen davon aus, dass der 14-jährige Flüchtling Adan bei einer rechtzeitigen Diagnose seiner Fettembolie hätte gerettet werden können.
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