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„Schael verhält sich skurril“

Karl Zeller sieht einer möglichen Klage Thomas Schaels gegen die Ernennung von Florian Zerzer zum neuen Sanitäts-Generaldirektor gelassen entgegen. Indes wirft Michaela Biancofiore der Landesregierung eine „Apartheid-Politik“ vor.

Von Matthias Kofler

Die Landesregierung hat sich am Dienstag dafür ausgesprochen, Florian Zerzer zum neuen Sanitäts-Generaldirektor zu ernennen. Der entsprechende Beschluss wurde noch nicht verabschiedet, weil das Land einen Rekurs des unterlegenen Bewerbers und Ex-Generals Thomas Schael befürchtet. Aus dem Umfeld Schaels heißt es, dass Zerzer nicht über die vom staatlichen Madia-Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen verfüge und auch nicht im Staatsverzeichnis der Generaldirektoren eingetragen sei. Deshalb sei eine Ernennung Zerzers widerrechtlich.

Dieser Rechtsauffassung widerspricht der ehemalige Senator und nunmehrige SVP-Vizeobmann Karl Zeller entschieden: „Die Südtiroler Parlamentarier haben in das Madia-Gesetz und in die folgenden Dekrete mehrere Schutzklauseln eingebaut, auch um die autonome Regelung der Ernennung des Generaldirektors des Sanitätsbetriebs zu ermöglichen. Es war immer klar, dass das staatliche Verzeichnis in Südtirol vor allem wegen der Zweisprachigkeitspflicht nicht zur Anwendung kommen kann. Die Zustimmung der Landesregierung zum Madia-Korrekturdekret Nr.126/2017 im Rahmen der Staat-Regionen-Konferenz war korrekt, weil dieses nur die anderen Regionen betraf, nicht aber Südtirol.“ Die Schutzklausel sehe vor, dass die staatlichen Bestimmungen nur dann auf die Sonderregionen Anwendung finden, wenn sie mit Autonomiestatut und Durchführungsbestimmungen kompatibel sind, so Zeller. Das staatliche Register ist laut dem Ex-Senator offenkundig unvereinbar mit den Autonomiebestimmungen, da bei dessen Anwendung die in Südtirol geltende Zweisprachigkeitspflicht verletzt würde. Außerdem könne die Provinz Bozen laut einer Durchführungsbestimmung aus dem Jahr 1975 den Bereich autonom regeln, was sie mit den Landesgesetzen Nr.3 und Nr.12/2017 getan habe, die überdies vor dem staatlichen Korrekturdekret in Kraft getreten seien. „Die Regierung hat die Landesgesetze aus oben genannten Gründen natürlich nicht angefochten“, betont Zeller.

Sein Fazit: „Das Land Südtirol kann einem etwaigen Rechtsstreit mit Gelassenheit entgegensehen, auch dann, wenn er von Herrn Dr. Schael angezettelt würde, der in dieser Sache ein für einen Manager doch sehr unübliches, ja skurriles Verhalten an den Tag legt.“

Indes wirft die Kammerabgeordnete Michaela Biancofiore der Landesregierung eine „Apartheid-Politik wie in Südafrika“ vor, da für die Besetzung der Generaldirektoren-Stelle ausschließlich deutschsprachige Personen in Frage gekommen worden seien. Sie will den Fall deshalb im römischen Parlament zur Sprache bringen.

 

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