„Sie wollte töten“
Im Berufungsprozess zum Mordfall Alessandro Heuschreck wird erstmals ein konkretes Tatmotiv genannt: Ester Quicis Umgang mit einer „moralisch zweifelhaften“ Person und eine mögliche Meldung an das Jugendgericht.
von Thomas Vikoler
Gegen 15.15 Uhr, nach sechs Stunden Plädoyer, verließt Generalstaatsanwältin Donatella Marchesini eine Liebeserklärung: Alessandro Heuschreck, 50, bezeichnete wenige Tage vor seinem Tod am 21. März 2015 seine Lebensgefährtin Ester Quici in einer an sie gerichteten SMS als „Glück meines Lebens“.
Dennoch tötete sie ihren Partner bald darauf. „Sie wollte ihn töten. Sie präparierte kaltblütig den Tatort, während Heuschreck verblutete: Sie schleifte seinen Körper an eine andere Stelle, zog ihn aus und wusch ihn, putzte den Boden und versteckte das Messer in einem Sack“, rekonstruiert Marchesini.
Am Ende beantragt die Generalstaatsanwältin 24 Jahre Haft für die bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandes-Schwurgericht unter Vorsitz von Manfred Klammer abwesenden Ester Quici.
Zur Erinnerung: Ester Quici war im vergangenen Jahr am Landesgericht zu 14 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Schwurgericht kam zum Schluss, dass es nicht bewiesen ist, dass die 37-Jährige Alessandro Heuschreck in der gemeinsamen Wohnung in der Bozner Freiheitsstraße verbluten ließ.
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