Du befindest dich hier: Home » Südtirol » „Mit Zähnen und Klauen“

„Mit Zähnen und Klauen“

Foto: 123RF.com

Das Land muss wegen Bestimmungen zu den Führungszulagen vor das Verfassungsgericht. „Hier wird das Grundprinzip der Rechtssicherheit in Frage gestellt“, ist Landesrätin Waltraud Deeg aufgebracht. Sie will die Landeszuständigkeit mit allen Mitteln verteidigen.

von Heinrich Schwarz

Der regionale Rechnungshof macht gegen das Land Südtirol Ernst: Er hat im Hinblick auf mehrere Landesbestimmungen zu den Führungszulagen die Verfassungsmäßigkeitsfrage aufgeworfen. „Der Rechnungshof möchte diese Bestimmungen also direkt anfechten und zu Fall bringen“, erklärt Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg. Sie gibt sich kämpferisch: „Wir werden unsere Landeszuständigkeit in den Bereichen Personal, Ämterordnung und Führungsstruktur mit Zähnen und Klauen verteidigen.“

Das Verfahren hängt mit einem brisanten Urteil des Rechnungshofes von Ende des letzten Jahres zusammen. Damals wurden 18 Personen aus Politik und öffentlicher Verwaltung zu einer Schadenersatzzahlung von 565.000 Euro verurteilt. Am härtesten traf es den Ex-Direktor der Personalabteilung des Landes, Engelbert Schaller, mit 182.000 Euro. Der Grund für das Urteil: Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge ab 1999 seien in Bezug auf die Funktions- und Koordinierungszulagen für Führungskräfte widerrechtlich gewesen.

Konkret sei ehemaligen Abteilungs- und Amtsdirektoren ein Teil der früher bezogenen Zulagen bis zur Pensionierung als fixes Lohnelement ausbezahlt worden. Das sei aufgrund fehlender Gegenleistung eine nutzlose Ausgabe. Das Land hätte sich laut Rechnungshof an das Staatsgesetz halten müssen.

EINEN AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL DAZU UND DIE VERTEIDIGUNGSLINIE VON WALTRAUD DEEG LESEN SIE IN DER DONNERSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen