Römische Zitterpartie
Am Dienstag findet vor der Kassation die entscheidende Verhandlung zur Sonderfonds-Causa von Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder statt. Mit offenem Ausgang.
Von Thomas Vikoler
Es geht um sehr viel Geld – rund 580.000 Euro – und in gewisser Weise um den Ruf eines Mannes, der 25 Jahre lang Landeshauptmann von Südtirol war. Die Strafrechts-Causa um die Gebarung des Sonderfonds durch Luis Durnwalder wird am Dienstag, 10.00 Uhr, in Rom vor der Kassation verhandelt.
Eine garantierte Zitterpartie für den Betroffenen.
Durnwalder war bisher – am 11. Juni 2016 am Landesgericht und am 31. Mai 2017 am Oberlandesgericht – vom Vorwurf der Unterschlagung von öffentlichen Geldern freigesprochen worden. Doch Generalstaatsanwältin Donatella Marchesini legte erwartungsgemäß Beschwerde gegen die Bestätigung des erstinstanzlichen Freispruchs ein.
Deshalb muss nun das Höchstgericht entscheiden, ob diese rechtskonform war oder ob es zu einem zweiten Berufungsverfahren kommt. Diesmal vor einer Strafsektion des OLG mit neuer Besetzung. Eine Verjährung von Straftaten steht nicht im Raum.
Gerhard Brandstätter, Domenico Aiello und Karl Pfeifer, die drei Verteidiger Durnwalders, werden bei der heuten Verhandlung jedenfalls auf Unzulässigkeit des Marchesini-Rekurses plädieren.
Der Generalstaatsanwalt der Kassation wird aller Voraussicht nach eine Aufhebung des zweitinstanzlichen Freispruchs beantragen. Die Entscheidung der Höchstrichter wird am Dienstagabend bekanntgegeben.
Es ist ein Strafverfahren mit offenem Ausgang, denn die Rechtsprechung in Sachen Gebarung von öffentlichen Geldern ist widersprüchlich und kontrovers: Von der VI. Sektion der Kassation stammt jenes Urteil aus dem Jahre 2009 zu zwei rechtskräftig verurteilten sizilianischen Gouverneuren, auf das der damalige Bozner Oberstaatsanwalt Guido Rispoli die SoFo-Anklage gegen Durnwalder wesentlich gründete. Nun ist es wiederum die VI. Sektion, die über das strafrechtliche Schicksal Durnwalders entscheidet.
Allerdings: Die VI. Sektion hat im Jahre 2017 Repräsentationsausgabender Gemeinde Tremosine am Gardasee „zur Steigerung des Ansehens der Verwaltung“ für rechtens erklärt. Ein mit der Causa SoFo vergleichbarer Fall, auf den die Verteidigung heute hinweisen wird.
Heikel bleibt aber weiterhin die Praxis der Kompensation von privaten und (vorgestreckten) öffentlichen Ausgaben. Bekanntlich ließ Durnwalder Ausgaben für Medikamente, Flüge oder Autosteuer über den Sonderfonds verrechnen. Marchesini beton in ihrem Rekurs, dass Öffentliches und Privates durch Verwalter grundsätzlich nicht vermischt werden dürfe.
Für das Oberlandesgericht hat der damalige Landeshauptmann hingegen „im guten Glauben“ gehandelt. „Nur ein Dummkopf oder ein Mensch mit eingeschränkter Erkenntnisfähigkeit würde die Beweise für seine strafrechtliche Verantwortung für ein über einen längeren Zeitraum begangenes schweres Delikt selbst liefern“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Ob das ausreicht.
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Kommentare (8)
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andreas
Die Vermischung von Privatem mit Instituionellem war nicht rechtens.
Dies einfach zu ignorieren, nur weil anscheinend nur ein Dummkopf die Beweise selbst liefert, widerspricht dem Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.