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Schael zum Zweiten

Thomas Schael und Arno Kompatscher (Archivbild)

Da die Ausschreibung für die Besetzung der Generaldirektoren-Stelle im Sanitätsbetrieb aufgrund von Formfehlern annulliert werden muss, ist das Land gezwungen, den geschassten Ex-General Thomas Schael in sein Amt zurückzuholen.

Von Matthias Kofler

Die Besetzung der Generaldirektoren-Stelle im Sanitätsbetrieb entwickelt sich für Landeshauptmann Arno Kompatscher zu einem echten Albtraum: Nach Informationen der TAGESZEITUNG aus dem Sanitätsbetrieb ist das Land gezwungen, den aus dem Amt geworfenen Ex-General Thomas Schael zurückzuholen. Und das ausgerechnet kurz vor den Landtagwahlen am 21. Oktober.

Der Grund: Das laufende Auswahlverfahren für den Generaldirektoren-Posten muss aufgrund von schwerwiegenden Formfehlern annulliert werden. Das Land hat es nämlich verabsäumt, die Ausschreibung in der staatlichen „Gazzetta Ufficiale“ zu veröffentlichen. Stattdessen wurde der Wettbewerb nur in Südtirol publik gemacht. Damit verstößt das Land gegen die Bestimmungen des Madia-Gesetzes und des Lorenzin-Dekretes, wonach jeder im nationalen Register eingetragene Generaldirektor die Möglichkeit haben muss, an einer entsprechenden Ausschreibung teilzunehmen.

Dem LH sind die Hände gebunden. Er muss den Wettbewerb annullieren und neu starten.

Doch die notwendige Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale“ führt zu zeitlichen Engpässen. Sowohl im Landesgesetz als auch in der Landes-Ausschreibung selber ist festgelegt, dass zwischen der Bekanntgabe des Wettbewerbs und dem Abgabetermin für die Bewerbungen mindestens ein Monat vergehen muss. Wenn der Wettbewerb nun also annulliert und neu gestartet wird, dann bliebe dem Land nur mehr eine Woche für die Ernennung eines neuen Generaldirektors. Der Führungsposten im Sanitätsbetrieb ist seit der Vertragsauflösung von Ex-General Thomas Schael am 10. August unbesetzt. Das Gesetz sieht vor, dass die vakante Stelle innerhalb von 60 Tagen neu besetzt werden muss. Spätester Termin ist hierfür also der 9. Oktober. Allerdings gibt es unter den vorhandenen Bewerbern nur einen, der die Voraussetzungen erfüllt und im Staatsverzeichnis eingetragen ist: eben der Ex-Amtsinhaber Thomas Schael.

Arno Kompatscher erklärte jüngst, dass er Thomas Schael sicher nicht mehr ernennen werde, denn unabhängig von sämtlichen Ranglisten sei es die Landesregierung, die am Ende die Entscheidung zu treffen habe. Somit bliebe nur mehr eine kommissarische Verwaltung als Option übrig. Allerdings muss auch der Kommissar im nationalen Register eingetragen sein. Zudem verlangt der vom Autonomiestatut vorgesehene Proporz, dass die Generaldirektoren-Stelle im Sanitätsbetrieb der deutschen Sprachgruppe vorbehalten ist. Wenn Kompatscher nun partout auf eine Rückkehr des deutschsprachigen Thomas Schael verzichtet, dann wäre dies auch autonomiepolitisch bedenklich. Der kommissarische General würde in diesem Falle vom italienischen Gesundheitsministerium ernannt und müsste auch nicht mehr der deutschen Sprachgruppe angehören. Auch eine Änderung des Landesgesetzes wäre kurz vor den Landtagswahlen nicht mehr möglich.

Thomas Schael kann die Stelle im Sanitätsbetrieb, die ihm nun vom Landeshauptmann angeboten werden muss, immer noch ablehnen.

 

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