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Das Impf-Chaos

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Änderungen und Ankündigungen zur Impfpflicht sorgen für ein großes Durcheinander. Jetzt hat auch die Landesregierung einen neuen Beschluss gefasst. Was Sache ist.

von Heinrich Schwarz

Seit Monaten gibt es Ankündigungen der neuen italienischen Regierung, das im Sommer 2017 eingeführte Impfdekret mit seinen zehn Pflichtimpfungen wieder aufzuweichen. Lega und 5-Sterne-Bewegung sagen zwar Ja zum Impfen, aber Nein zu drakonischen Strafen wie dem Kita- und Kindergarten-Ausschluss von nicht geimpften Kindern.

Noch ist aber nicht klar, wie die Impfpflicht künftig ausschauen wird. Das bisherige Dekret ist immer noch in Kraft. Bisher blieb es bei Ankündigungen und kleinen Änderungen. Dass das Land Südtirol zudem immer wieder eigene Schritte zur Impfpflicht setzt, macht das Durcheinander für die Betroffenen noch größer.

Die letzte Neuerung auf staatlicher Ebene ist ein Artikel in einem Sammelgesetz, wonach Eltern die Impfdokumentation ihrer Kinder erst im nächsten Jahr, also im Hinblick auf das Schuljahr 2019/2020 abgeben müssen. Die Impfpflicht wäre somit aufgeschoben. Das Gesetz wurde Anfang August vom Senat genehmigt. Es ist aber noch nicht in Kraft getreten, sondern muss zuerst noch von der Abgeordnetenkammer behandelt werden. Die Genehmigung erfolgt frühestens Mitte September – also erst nach Schulstart. Bis dahin würde also das bisherige Dekret mit seinen Strafen gelten.

Aus diesem Grund soll es laut einem Rundschreiben des Gesundheitsministeriums ausreichen, dass für das anstehende Schuljahr anstelle der Impfdokumentation eine Eigenerklärung der Eltern ausreicht, wonach man den Verpflichtungen laut Impfdekret nachkommt. Was aber passiert, wenn man die Impfungen verweigert oder eine Falscherklärung abgibt, ist nicht ganz klar. Gesundheitsministerin Giulia Grillo sagt jedenfalls, dass die Eltern die Sanktionen laut Impfdekret nicht zu befürchten haben.

In Südtirol ist die Situation etwas anders. Hier erfolgt ein automatischer Impfdaten-Abgleich zwischen Sanitätsbetrieb und Bildungseinrichtungen, sodass auf Eigenerklärungen nur bei Mängeln zurückgegriffen werden müsste. Das Stichdatum für diesen Abgleich hatte die Landesregierung im Frühsommer eigenmächtig vom 10. Juli auf den 5. September verschoben – unter anderem wegen Problemen mit dem Computersystem.

Jetzt entstand aber das Problem der Zeitspanne zwischen 5. September und der Genehmigung in der Abgeordnetenkammer. Theoretisch hätte es somit zu Ausschlüssen von nicht geimpften Kindern kommen können bzw. müssen.

Aufgrund der großen Unsicherheit in vielen Direktionen beschloss die Landesregierung am Dienstag eine neue Fristverlängerung für den Check der Impfdokumentationen – und zwar bis zum 31. Januar 2019. Eigenerklärungen sind weiterhin nicht notwendig.

WAS LANDESRAT PHILIPP ACHAMMER DAZU SAGT, LESEN SIE IN DER DONNERSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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