Hofers Merkheft
Laut einem Rechtsgutachten der Süd-Tiroler Freiheit dürfen Lehrer ihren Schülern die Verwendung von patriotischen Artikeln nicht verbieten.
Matthias Hofer zeigt sich kämpferisch: „Man merkt, dass bald Wahlen sind. Die SVP hat bei den wichtigen Themen – Flüchtlinge, Doppelpass, Transit – unsere Linie eingeschlagen. Ich bin dennoch überzeugt, dass die Wähler das Original von der Kopie unterscheiden können“, so der Jungkandidat der Süd-Tiroler Freiheit.
Hofer hat gestern im Rahmen einer Pressekonferenz das neue Schüler-Merkheft vorgestellt, das seine Bewegung jährlich zu Schulbeginn herausgibt, um bei den Jungen zu punkten. Die neueste Version setzt ihren Schwerpunkt auf die doppelte Staatsbürgerschaft, auf das 100-Jahr-Jubiläum des Endes des Ersten Weltkriegs und auf die Freiheitskämpfer der 60er-Jahre. „Mittlerweile gibt es einige Lehrer, die sich selber einen Karton voll Merkhefte für ihre Schulklassen bestellen. Und Schüler erzählen uns, wie die Lehrer historische Informationen in den Merkheften nachlesen“, freut sich Hofer.
Auf der PK hat der Jungkandidat der STF auch ein umfassendes Rechtsgutachten vorgestellt, aus dem hervorgeht, dass Schulen das Tragen von patriotischen T-Shirts (zum Beispiel „Dem Land Tirol die Treue“) und die Verwendung von Werbeartikeln (etwa Aufkleber mit dem Tiroler Adler) nicht verbieten dürfen. „Seit der ersten Auflage wurde das Merkheft von politischer Seite, aber auch von einigen Lehrern vehement bekämpft. Doch die Schüler von heute lassen sich keine politische Haltung mehr vorschreiben, sondern bilden sich selbst ihre Meinung“, meint Hofer.
Das Gutachten wurde von der Aufsichtsbehörde für Kindheit und Jugend in Absprache mit der Süd-Tiroler Freiheit in Auftrag gegeben. Demnach sind Schulen in Ausübung ihrer Verwaltungs- und Organisationsautonomie nicht berechtigt, ein Verbot der Verbreitung von Merkheften, Leibchen und anderer Werbemittel von politischen Parteien auszusprechen – auch nicht in Wahlkampfzeiten. Dies würde dem Artikel 21 der Verfassung widersprechen, der das Recht auf Äußerung der eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung festschreibt. Zudem räumt Artikel 49 jedem Bürger das Recht ein, in demokratischer Form an der Ausrichtung der Staatspolitik mitzuwirken. Vorausgesetzt wird, dass besagte Werbemittel nicht der Rechtsordnung widersprechen und außerhalb der Schule produziert und vertrieben werden. Dieses Recht auf Verbreitung der eigenen Meinung wird zudem durch geltendes EU-Recht, die europäische Menschenrechtskonvention und internationales Recht geschützt.
Hofer ruft die Schüler und Eltern dazu auf, sich zu melden, wenn Lehrer oder Direktoren die Rechte der Schüler nicht einhielten. Dann werde man entsprechende Maßnahmen ergreifen, um das Recht einzufordern. (mat)
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