Die Wahl-Termine
Das Dekret zur Ausschreibung der Landtagswahlen ist veröffentlicht. Am 28./29. August werden die Listenzeichen hinterlegt, bis 4. September die Kandidatenlisten.
Am 21. Oktober 2018 werden die Südtiroler Bürger zu den Urnen gerufen, um den Südtiroler Landtag neu zu wählen.
Im Amtsblatt der Region wurde am Mittwoch das Dekret für die Ausschreibung der Landtagswahlen 2018 veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung wurden die Gemeinden und das Regierungskommissariatbenachrichtigt. Ihnen wurde das Dekret auch zugeschickt. Somit sind die ersten Arbeiten für die Abwicklung der Landtagswahlen gestartet. Innerhalb 27. August wird die Landeswahlbehörde, die ihren Sitz im Palais Widmann, Silvius-Magnago-Platz 1, in Bozen hat, definitiv eingerichtet.
Bei der Landeswahlbehörde in Bozen können die Parteien und die politischen Gruppierungen, die zur Landtagswahl antreten möchten, am 28. oder am 29. August ihr Listenzeichen hinterlegen.
Die Kandidatenlisten hingegen müssen vom 31. August bis zum 4. September, 12 Uhr, bei der Landeswahlbehörde hinterlegt werden.
Auf dem Webportal wahlen.provinz.bz.it sind alle wichtigen Informationen über und zu den Landtagswahlen 2018 – sowohl für Wähler, als auch für Parteien, Kandidaten und Gemeinden – auf Deutsch, Italienisch, Ladinisch und zum Teil auf Englisch abrufbar.
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