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Die Akte Schael

Thomas Schael und Arno Kompatscher

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof untersucht jetzt die Abschlagszahlung in Höhe von 184.000 Euro an Thomas Schael.

Nachdem die Süd-Tiroler Freiheit eine Eingabe beim Rechnungshof gemacht hat, „um die Verschwendung von Steuergeldern zu verhindern“ (so Sven Knoll), welche durch die Abschlagszahlung von 184.000 Euro an den Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, Thomas Schael, verursacht würde, hat der Rechnungshof den Fall der regionalen Staatsanwaltschaft übermittelt.

Sven Knoll

„Es ist dies ein erster Erfolg, da nun Ermittlungen eingeleitet werden können, um die Rechtmäßigkeit dieses Geldgeschenkes an Dr. Schael zu überprüfen“, so Sven Knoll am Mittwoch.

Die Süd-Tiroler Freiheit ist überzeugt davon, dass die Abschlagszahlung an Thomas Schael „nicht rechtmäßig und auch nicht notwendig“ war, da Schael durch sein fahrlässiges Handeln die vorzeitige Auflösung des Arbeitsvertrages selbst verschuldet habe.

Arbeitsrechtsexperten hätten zudem darauf verwiesen, dass der Arbeitsvertrag von Thomas Schael eine derart hohe Zahlung nicht notwendig macht.

Die Landesregierung habe Thomas Schael somit ohne Not eine Entschädigungszahlung von 184.000 Euro für die vorzeitige Auflösung seines Arbeitsvertrages zugesichert.

Sven Knoll:

„Steuergelder müssen mit größter Sorgfalt verwaltet werden und dürfen nicht verschwendet werden. Die Süd-Tiroler Freiheit hat daher eine Eingabe beim Rechnungshof gemacht, um das Geld der Steuerzahler zu schützen.“ 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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