Definitives Aus
Die Landesregierung hat gestern das umstrittene Projekt der Müllverarbeitungsanlage in Kurtatsch abgelehnt.
von Lisi Lang
In Kurtatsch wird keine neue Müllverarbeitungsanlage gebaut. Das Projekt der Eco Energy wurde von der Landesregierung einstimmig abgelehnt. „Die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt sind der Grund, weshalb die vom Unternehmen PA-Holding im Gewerbegebiet Etschweg in der Gemeinde Kurtatsch an der Weinstraße geplante thermische Verwertungsanlage nicht errichtet werden“, so die Argumentation.
Mit ihrer einstimmigen Entscheidung folgt die Landesregierung vollinhaltlich dem Gutachten des Umweltbeirates. „Es gibt einfach massive Gründe, die gegen ein derartiges Projekt sprechen“, erläutert Landesrat Richard Theiner.
Der Umweltbeirat hat in seinem Gutachten mehrere Gründe angeführt, die gegen das Projekt sprechen. Einer der größten Punkte betrifft dabei die geplante Verarbeitungskapazität. Das Projekt sah eine Verarbeitungskapazität von jährlich 95.000 Tonnen nicht gefährlicher Sonderabfälle vor. Dagegen fielen gemäß der Analyse des Amtes für Abfallwirtschaft der Landesagentur für Umwelt im Jahre 2016 in Südtirol lediglich ca. 40.000 Tonnen und im Jahre 2017 ca. 30.000 Tonnen dieses Abfalltyps an. Davon verarbeitet bereits die Abfallverwertungsanlage in Bozen zwischen 23.000 und 28.000 Tonnen dieses Abfalls. „Das heißt, dass nur ein Bruchteil des verarbeiteten Mülls aus Südtirol kommen würde, was ganz klar im Widerspruch zu den EU-Abfallrichtlinien steht“, erklärt Richard Theiner.
Bei der von der Firma PA Holding geplanten Anlage handelt sich um ein Abfallverarbeitungskonzept (Hochtemperatur mit direktem Schmelzvorgang) welches bisher vorwiegend in Japan zur Anwendung kommt.
Ebenfalls im Widerspruch stehe diese Anlage zur neuen Durchführungsbestimmung im Durchführungsplan der Gemeinde Kurtatsch. „Die Änderung sieht vor, dass im Gewerbegebiet Etschweg die Sammlung und Verbrennung von Abfällen nicht gestattet ist“, so Theiner. Gegen diesen Beschluss der Gemeinde wurde ein Rekurs eingereicht.
Im Projekt wurde zudem vorgesehen, dass die Filteraschen wieder in den Vergasungsprozess zurückgeführt werden sollen. „Da Filteraschen allerdings als gefährliche Sonderabfälle eingestuft werden und gesondert entsorgt werden müssten, würde es durch die Rückführung zu einer Vermischung mit nicht gefährlichen Abfällen kommen“, erklärt Theiner. Diese Vermischung sei aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht zulässig.
„Bei einer Emission von jährlich 32 Tonnen Stickstoffoxiden, geht der Umweltbeirat zudem von einem dreiprozentigen Anstieg der Stickstoffemissionen und einer zehnprozentigen Erhöhung der Kohlendioxidemissionen im Unterland aus“, erläutert der Landesrat.
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