Tag der Entscheidung
Das römische Verfassungsgericht wird am 4. Dezember, wenige Wochen nach den Landtagswahlen, über die Leibrenten-Rekurse befinden. Die Altmandatare zeigen sich siegessicher.
von Matthias Kofler
Nach Informationen der TAGESZEITUNG wird das römische Verfassungsgericht am 4. Dezember, also wenige Wochen nach den Landtagswahlen, über die vor vier Jahren eingebrachten Rekurse der Altmandatare entscheiden.
Franz Pahl, der Vorsitzende der Altmandatare, erklärt:
„Auf einen möglichst späten Termin hatte die SVP hingearbeitet. Zuerst verzögerte sie – entgegen einer Absprache mit den Altmandataren der SVP – das Verfahren um ein Jahr, indem sie ihre Anwälte auf der Zuständigkeit des Rechnungshofes beharren ließ – wohl gegen besseres Wissen auf politische Order hin – zu Lasten der Steuerzahler. Der Rechnungshof ist aber nach der bekannten Rechtslage nur für die Normalpensionen zuständig. Die regionale Vereinigung der Altmandatare hatte sich daraufhin an das Kassationsgericht gewandt. Dieses entschied nach einem Jahr, mit Urteil vom 18.11.2016, zugunsten der Altmandatare und erklärte das Ordentliche Gericht für zuständig.“
Am 7. Februar dieses Jahres hat der für das Verfahren zuständige Richter Roberto Beghini den Fall von Alt-Senator und Alt-Landesrat Luis Kofler an das Verfassungsgericht zur Entscheidung weitergeleitet. Es handelt sich dabei um einen von 40 gleich gelagerten Rekursfällen, in denen eine Abgeltungszahlung für die Kürzung der Leibrente ausbezahlt wurde, zu einem Teil durch Überweisung auf das Konto, zu 60 Prozent hingegen als Veranlagung auf sechs Jahre im so genannten Family Fonds. Erst danach können die Anteile schrittweise in weiteren vier Jahren behoben werden.
„Abgeordnete des Regionalrates, die nach dem Erlass des neuen Leibrentengesetzes von 2014 in Pension gingen, erhielten hingegen den ihnen zustehenden Abgeltungsbetrag ohne Bedingungen voll ausbezahlt, im Vergleich zu den Abgeltungen der Altmandatare nur um rund sechs Prozent gekürzt. Von den Altmandataren forderte man seit 2014 ein Drittel der jeweiligen Abgeltungszahlung zurück“, kritisiert Franz Pahl. Die Region unter Präsident Arno Kompatscher habe sogar schon die Pfändung durch „Trentino Riscossioni“ beschlossen. Als die Altmandatare mit einer Gegenklage mit persönlicher Haftung von Präsident Kompatscher und des Regionalratspräsidiums drohten, sei der Plan rasch wieder in der Schublade verschwunden. „Bis jetzt haben die Altmandatare jeden einzelnen gerichtlichen Schritt zu ihren Gunsten entschieden“, meint Franz Pahl und lobt Regionalratspräsident Thomas Widmann: Dieser habe in seiner Amtszeit stets an Vernunft und Maß appelliert und sich gegen alle populistischen Maßnahmen ausgesprochen.
Doch zurück zur Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Leibrentengesetzes von 2014: Richter Beghini begründet seine Bedenken mit Berufung mit den Verfassungsartikeln 3 und 134. Vor allem beanstandet er den seiner Meinung nach verletzten Grundsatz des Verbots der Nichtrückwirksamkeit. Kürzungen können rückwirkend nur im Falle einer „aussichtslosen finanziellen Situation“ erfolgen, nur einmalig für eine begrenzte Zeit und nur in einem vernünftigen Maß und nur für alle Steuerzahler.
Das neue Leibrentengesetz verletzt diese engen Beschränkungen laut Franz Pahl gleich zweifach: Die Region hatte nie einen finanziellen Notstand, sondern stets Überschüsse, und die Rückforderungen betreffen einen vom Regionalrat selbst als „unwiderruflich“ erklärten Vertrag mit jedem Altmandatar, missachtet also den Tatbestand eines „abgeschlossenen Rechtsgeschäftes“. Dies sieht Richter Beghini als verfassungswidrig an. 40 Altmandatare wären demnach von ungerechtfertigten Kürzungen betroffen.
Der Verhandlungstermin für die restlichen rund 20 Rekurse steht noch nicht fest.
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Kommentare (26)
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george
Groß daherredenvon Gerechtigkeit und gleichzeitig den einfachen Steuerzahler auspressen, das können sie diese Altmandatare. Und das Gesetz, das sie selber für sich zurecht gezimmert haben, soll sie auch noch schützen. Die Gier hat auch noch ihr Ehrlichkeitsgefühl aufgefressen.