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Geld zurück

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Zwischen Brillen, Hörgeräten, Urologie und Zahnarzt: Welche Gesundheitsausgaben den 42.000 öffentlich Bediensteten in Südtirol künftig rückerstattet werden.

von Heinrich Schwarz

Am 1. August geht es los: Ab diesem Datum können 42.000 öffentlich Bedienstete in Südtirol um Rückerstattungen von Gesundheitsausgaben ansuchen – und zwar rückwirkend für Leistungen ab dem 1. Januar 2018.

Wie berichtet, wurde für die öffentlich Bediensteten ein Gesundheitsfonds geschaffen, der im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom Herbst 2016 verhandelt wurde. Der Gesundheitsfonds namens „SaniPro“ wendet sich an die rund 42.000 öffentlich Bediensteten des Landes, der Gemeinden, der Seniorenheime, der Bezirksgemeinschaften, des Sanitätsbetriebes, des Wohnbauinstitutes, des Bozner Verkehrsamtes und der Meraner Kurverwaltung.

Die Einschreibung in SaniPro erfolgt von Amts wegen und muss nicht beantragt werden – und die Beitragszahlungen übernehmen zur Gänze die jeweiligen öffentlichen Arbeitgeber. Konkret zahlen diese für jeden Mitarbeiter 125 Euro pro Jahr ein. Das kostet die öffentliche Hand jährlich über fünf Millionen Euro.

Vor einem Monat unterzeichnete die SaniPro-Führung mit dem Versicherungspartner UniSalute den Vertrag für die Verwaltung des Gesundheitsfonds. In den letzten Wochen wurde noch an letzten Details des Leistungsverzeichnisses gefeilt.

Der TAGESZEITUNG liegt nun das definitive Leistungsverzeichnis vor. Die Details:

Das Verzeichnis sieht Rückerstattungen für ambulante Behandlungen im öffentlichen Bereich, ambulante Behandlungen im Privatsektor (Augenheilkunde, Gynäkologie, Urologie, Physiotherapie und Zahnheilkunde) und für Hörgeräte vor. Allzu viel Geld schaut für die öffentlich Bediensteten aber nicht heraus, nachdem der jährliche Beitrag von 125 Euro im Vergleich zu anderen Gesundheitsversicherungen relativ niedrig ist.

Bei öffentlichen Gesundheitsdiensten ist die Rückerstattung des Tickets für fachärztliche ambulante Leistungen vorgesehen – mit Ausnahme der Ausgaben für Erste-Hilfe-Leistungen. Allerdings wurde eine jährliche Selbstbeteiligung von 300 Euro festgelegt. Und der jährlich rückerstattbare Höchstbetrag liegt bei 150 Euro.

Im privaten Bereich beschränken sich die Rückerstattungen auf die fünf genannten Fachbereiche. In der Augenheilkunde gibt es für den Ankauf von Sehbrillen 150 Euro alle zwei Jahre (die Rede ist immer vom Maximalbetrag), für Kontaktlinsen 75 Euro pro Jahr und für die chirurgische Korrektur der Fehlsichtigkeit 750 Euro pro Auge.

In der Gynäkologie bekommt man für Erst- oder Kontrolluntersuchungen 70 Euro, für Routine-Ultraschalle 50 Euro pro Jahr sowie für Mammographie – nur für 40- bis 50-Jährige – 50 Euro alle zwei Jahre zurück.

In der Urologie sind für Erst- oder Kontrolluntersuchungen ebenfalls 70 Euro pro Jahr vorgesehen. Weitere Rückerstattungen gibt es nur für über 45-Jährige: je 50 Euro für Ultraschall, Blasenspiegelung, Flowmetrie und PSA.

Im Bereich „Physiotherapeutische und rehabilitierende Behandlungen“ gibt es pro Jahr maximal 800 Euro bei entsprechenden ärztlichen Verschreibungen. Allerdings ist eine Selbstbeteiligung von 50 Euro pro Rechnung vorgesehen.

Für den Ankauf oder die Miete von Hörgeräten erstattet SaniPro Kosten von maximal 800 Euro zurück.

Der weitaus größte Leistungsbereich des neuen Gesundheitsfonds ist die Zahnheilkunde. Es sind über 50 Leistungen aufgelistet mit Rückerstattungen von bis zu 750 Euro bei komplexen Eingriffen. Einige Standardleistungen: jährlich 35 Euro für die Entfernung des Zahnbelags, 30 Euro für die Untersuchung der Mundhöhle und 75 bis 100 Euro für Wurzelbehandlungen.

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