Arnos Anwalt
Der Anwalt des Landeshauptmannes ist zum Verwaltungsrichter gewählt worden. Kein gutes Signal an die Bürger, findet die BürgerUnion.
Dass die Mehrheit des Landtages den bisherigen Vize-Chef der Anwaltschaft der Landesregierung im Landtag zum Verwaltungsrichter gewählt hat, sei – jenseits der sicherlich vorhandenen fachlichen Kompetenz des Gewählten – „kein gutes Signal an die Bürger“, so die BürgerUnion.
„Der bisherige Vize-Chef der Anwaltschaft des Landes, Stephan Beikircher, ist sozusagen der amtliche Anwalt des Landeshauptmannes bzw. der Landesregierung, auch bei Verfahren von Bürgern gegen die Landesverwaltung. Seine Qualifikation und sowohl persönliche und fachliche Eignung für das Amt des Verwaltungsrichters ist sicherlich gegeben. Dass aber die Landesregierung und die Mehrheitskoalition im Landtag unter all den geeigneten Bewerbern für das Verwaltungsgericht in Bozen ausgerechnet den auswählt, der ihr am nächsten ist, ist politisch kein glückliches Signal“, so Pöder.
Der Abgeordnete unterstreicht, dass er diese Bedenken auch im Rahmen der Sitzung der Abgeordneten der deutschen Volksgruppe, welche der Wahl im Landtag vorschriftsmäßig vorausgegangen war, geäußert hat.
Das Verwaltungsgericht habe in Fällen zu urteilen, in denen in der Regel Private bzw. Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltung klagen, weil sie sich von der öffentlichen Verwaltung nicht rechtmäßig behandelt fühlen.
Wenn dann Landeshauptmann und Mehrheitskoalition ausgerechnet einen Bewerber zum Verwaltungsrichter wählen, der quasi sein Büro bislang neben dem des Landeshauptmannes hatte und diesem auch unterstand, dann werde die Optik zwangsläufig schwierig, findet die BürgerUnion.
„Damit wird auch wieder einmal klar, dass der autonomiepolitische Vorteil, dass Südtirol selbst Verwaltungsrichter ernennen darf, durch die Ernennungsmodalitäten auch ein politisches ist, weil es letztlich dann doch wieder zu politischen Ernennungen kommt oder kommen kann“, so Pöder.
„Es ist weder richtig, dass jemand aus seiner Nähe zur Landesregierungsmehrheit einen Vorteil bei der Bewerbung und Ernennung zieht noch wäre es richtig, dass ihm daraus ein Nachteil erwächst“, so Pöder.
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