Der Neverland-Konkurs
Das Konkursverfahren des Bozner Reisebüros Neverland läuft. Wie ehemalige Kunden – es sind mindestens 200 – ihre Forderungen anmelden können.
Mehr als 200 Verbraucher aus Südtirol (aber auch anderen Regionen Italiens) hatten sich in den letzten Wochen in der Sache des Bozner Reisebüros Neverland an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt. Nun wurde vor dem Landesgericht Bozen das Konkursverfahren eröffnet.
Am 10. Juli hat die Abteilung für Konkurssachen des Landesgerichts Bozen den Konkurs der KG Neverland der Seppi Laura & C. und der Gesellschafterin Seppi Laura erklärt und die Anwältin Paola Muscolino aus Bozen zur Masseverwalterin ernannt. Diese hat unter anderem die Aufgabe, die Schulden- und Vermögenslage des Reiseunternehmens zu erfassen.
„Bei den Forderungen der Verbraucher handelt es sich um keine bevorrechtigten Forderungen. Somit ist es höchst fraglich, ob die Kunden, die ihre Forderungen im Konkursverfahren anmelden wollen, überhaupt etwas – und falls doch, wieviel – zurückbekommen können“, erklären die Verbraucherschützer.
Verbraucher, die dennoch eine Forderung im Konkursverfahren anmelden möchten, müssen laut VZS und EVZ ein eigenes Formular mit den notwendigen Beweisunterlagen über eine zertifizierte elektronische Postadresse (PEC) einreichen. Andere Kommunikationsmittel, wie E-Mail, Fax oder Einschreiben, werden nicht akzeptiert und folglich als ungültig erachtet.
„Die Forderungsanmeldung sollte innerhalb 12. Oktober 2018 erfolgen, da die erste Verhandlung vor dem zuständigen Landesgericht Bozen für den 11. November 2018 anberaumt ist. Die Teilnahme der Gläubiger ist nicht erforderlich. Wer diese Frist versäumt, kann die Forderung trotzdem noch bis zum 13. November 2019 verspätet anmelden, ohne dass dies negative Auswirkungen zur Folge hat. Unter Umständen kann sich das das Konkursverfahren über mehrere Jahre erstrecken“, so die Verbraucherschützer.
Auf den Internetseiten des EVZ (http://www.euroconsumatori.org/81913d83794.html) und der VZS (www.verbraucherzentrale.it) stehen die Formulare für die Anmeldung der Forderung kostenlos zum Download zur Verfügung.
Verbraucher, die die Forderung im Konkursverfahren anmelden möchten, müssen das ausgefüllte Formular laut dem Verbraucherschutz mit den notwendigen Beweisunterlagen über eine zertifizierte elektronische Postadresse (PEC) an [email protected] einreichen.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.