Das Damoklesschwert
Der Penisring-Skandal und die Leibrenten-Million haben einen wesentlichen Teil dazu beigetragen, dass F-Ehrenobmann Pius Leitner auf eine erneute Landtags-Kandidatur verzichtet.
Von Matthias Kofler
Pius Leitner hat am Mittwoch den Verzicht auf eine Landtagskandidatur bekannt gegeben – und dabei den bösen Medien die Schuld zugeschoben.
Was F-Ehrenobmann in seinem Statement jedoch verschweigt: Leitner wäre bei einem Wiedereinzug in den Landtag Gefahr gelaufen, das Mandat wieder zu verlieren. Die Kassation hat am 15. Juli den Freispruch von Pius Leitner im Penisring-Verfahren aufgehoben. Damit kommt es zu einem zweiten Berufungsprozess am Bozner Oberlandesgericht, allerdings erst weit nach den Landtagswahlen.
Viele Wähler fragten sich deshalb, ob Leitner überhaupt noch wählbar gewesen wäre.
Der Jurist und langjährige SVP-Parlamentarier Karl Zeller ist überzeugt: Hätte Leitner bei den Wahlen am 21. Oktober genügend Stimmen erhalten, dann hätte er auch in den Landtag einziehen können. Denn: „Das erste Urteil, wegen dem Leitner im April 2017 zurückgetreten war, wurde in der zweiten Instanz aufgehoben.“ Leitner ist derzeit also weder freigesprochen noch verurteilt.
Dennoch würden für Leitner auch im Falle eines Wahlerfolges schwere Zeiten anbrechen. Zeller erklärt weiter: „Wenn das Kassationsgericht den Freispruch aufgehoben und an das Oberlandesgericht zurückgewiesen hat, riskiert Leitner die Aussetzung des Mandats bei einer neuerlichen Verurteilung durch das Oberlandesgericht.“ Das Severino-Gesetz Nr. 235/2013 sieht unter Artikel 8 vor, dass ein nicht rechtskräftig verurteilter Abgeordneter für 18 Monate suspendiert wird. In dieser Zeit bezieht er aber weiterhin sein Abgeordnetengehalt, das nur um 15 Prozent reduziert wird.
Richtig happig wird es erst dann, wenn das Kasssationsgericht erneut zu Ungunsten von Pius Leitner entscheidet — und das Urteil somit rechtskräftig wird. In diesem Fall wäre das Mandat verfallen, Leitner hätte den Landtag also definitiv verlassen müssen. Dieser möglichen Schmach ist der Ehrenobmann nun mit seinem Verzicht aus dem Weg gegangen.
Doch auch die Renten-Geschichte ist noch lange nicht ausgestanden. So wollte Paul Köllensperger in einer Anfrage in Erfahrung bringen, ob Pius Leitner im Falle eines Wiedereinzugs seinen Renten-Vorschuss hätte behalten dürfen. Der Regionalrat hatte dem F-Ehrenobmann vor einem Jahr einen Vorschuss im Wert von 1,6 Millionen Euro brutto ausbezahlt. Netto sind das 991.000 Euro. Da das Gesetz von 2014 den Fall eines wiederkehrenden Leibrenten-Empfängers nicht vorsieht, ist davon auszugehen, dass Leitner den ihm ausbezahlten Vorschuss hätte behalten dürfen.
Ein Millionär im Landtag wäre jedoch schwer vermittelbar gewesen – auch wenn die monatliche Leibrente, die Leitner seit dem 4. April 2017 bezieht, für die Dauer des neuen Mandats eingefroren worden wäre.
Kommentare (40)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.