Die Haustür-Verkäufe
Es häufen sich die Haustür-Verkäufe von „elektronischen Sensoren“ zur Vermeidung von Unfällen bei Gaslecks. „Die Installation ist nicht verpflichtend und man kann vom Vertrag zurücktreten“, sagt die Verbraucherzentrale.
Ein neuer Firmen- und Produktnamen, aber in der Sache selbst hat sich wenig geändert: In den letzten Tagen häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Anfragen über ein Unternehmen, das „elektronische Sensoren zur Vermeidung von Unfällen bei Gaslecks“ („sensore elettronico per prevenire incidenti contro perdite di gas“, früher als „rivelatori di fughe di gas“ bekannt) von Tür zu Tür vertreibt.
Wie die betroffenen Verbraucher berichten, wird dabei vor allem der Aspekt der „Sicherheit in den eigenen vier Wänden“ hervorgestrichen.
Die VZS erinnert daran, dass die Installation solcher „Sensoren“ in privaten Wohnungen keinesfalls per Gesetz vorgeschrieben sei. Die Konsumenten seien demnach nicht verpflichtet, den Vertretern Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben. Auch sei es ratsam, vor einem Kauf die Preis-Leistungs-Lage vergleichbarer Geräte auf dem Markt zu sondieren.
Werden bei einem Vertragsabschluss falsche Informationen vermittelt, um die Kaufentscheidungen zu beeinflussen, spreche der Gesetzgeber von einer „unlauteren Geschäftspraktik“. Wer sich mit einer solchen konfrontiert sieht, könne bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine entsprechende Meldung machen.
Da es sich bei diesen Verkäufen um Haustürgeschäfte handelt, können die Verbraucher laut VZS innerhalb von 14 Kalender-Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt müsse schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückantwort. In der VZS sind Musterbriefe erhältlich.
Das Gerät müsse auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden, gemäß den Angaben in den allgemeinen Vertragsbedingungen.
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