Der Airbnb-Ärger
„Airbnb hat Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt“, betont der HGV, der die Abmahnung durch die EU-Kommission begrüßt.
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich erfreut darüber, dass nun auch auf europäischer Ebene die Buchungsplattform Airbnb abgemahnt wird. Konkret gehe es um unklare Preisangaben, die teilweise gegen das EU-Recht verstoßen.
„Die EU-Kommission fordert deshalb eine Offenlegung der Zusatzkosten und mehr Transparenz. Dieser Forderung können wir uns nur anschließen“, sagt HGV-Vizepräsident Helmut Tauber.
Dass private Wohnobjekte zu touristischen Zwecken auf diversen Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sei auch in Südtirol festzustellen. Darunter leide zunehmend der hiesige Wohnungsmarkt.
„Ein Phänomen, das anderswo bereits virulent ist. Zahlreiche Wohnungen werden dem Wohnungsmarkt entzogen – mit der Folge, dass es an bezahlbarem Wohnraum mangelt. Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert“, unterstreicht Tauber.
Auf staatlicher Ebene setzt sich die Hoteliersvereinigung Federalberghi schon seit Jahren für mehr Transparenz ein. Dabei geht es nicht primär um die Buchungsplattformen, sondern um private Wohnobjekte, die primär auf diesen Plattformen zu touristischen Zwecken angeboten werden, „ohne dass die Vermieter aber jene Auflagen erfüllen müssen, die die gewerblichen Betriebe zu berücksichtigen haben“, so der HGV.
„Dies führt zu unlauterem Wettbewerb und muss vom Gesetzgeber ebenso klar geregelt werden“, meint HGV-Präsident Manfred Pinzger.
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Kommentare (9)
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carlotta
Weil sich die HGVler um insere Mieten sorgen?!??
Derf i lochen????
Evtl von ihmene Orbeiter , de bei an Hungerlohn sich kuane Miete drzohlen.. Sell kannt i ihmene no glauben !
Und logisch Muasch die überdimensionierten Hotels vollkriegen..
Oh, die Gier isch eppes schiachs.. es sei schon so mancher dran erstickt ..