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„Beschämendes Angebot“

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Die Gewerkschaften sind außer sich: Für die Beschäftigten der Sozialgenossenschaften im sozio-sanitären und erzieherischen Bereich haben die Verbände eine Lohnerhöhung von 7,5 Euro netto im Jahr 2019 angeboten.

Die Verhandlungen für ein zusätzliches territoriales Lohnelement für die Beschäftigten der Sozialgenossenschaften im sozio-sanitären und erzieherischen Bereich sind schon seit Jahren festgefahren. Nun bieten die Verbände der Sozialgenossenschaften eine Lohnerhöhung von 0,75 Prozent ab 1. Januar 2019 und von weiteren 0,75 Prozent ab 1. Januar 2020.

„Diese Lohnerhöhung würde für 2019 monatlich netto rund 7,5 Euro ausmachen. Ein beschämender Betrag, der eher einer Provokation gleichkommt als einer wirklichen Lohnerhöhung, die seit langem mehr als berechtigt wäre“, so Günther Patscheider von der Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste im SGB-Cisl.

Er fordert Lohnerhöhungen, die diesen Bereich auf eine vergleichbare Ebene mit den anderen bringen: „Bildung und Sozialdienste sind wichtige Bereiche, in denen die Dienste immer öfter von den öffentlichen Körperschaften an private Dienstleister vergeben werden. Eine vergleichbare Entlohnung ist deshalb Voraussetzung für hochwertige Dienstleistungen.“

Eine deutliche Anhebung der Löhne sei aus zwei Gründen wichtig. „Zum einen“, so Patscheider, „verdienen die Beschäftigten gemessen an den hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol und auch in Anbetracht ihrer Ausbildung und Professionalität zu wenig. So beläuft sich etwa das kollektivvertragliche monatliche Einkommen eines Sozialbetreuers oder einer Kinderbetreuerin (Kita) in Vollzeit auf 1.426,41 Euro brutto, was netto einen Stundenlohn von rund sieben Euro ausmacht.“

Zum anderen drohe zukünftig ein Personalmangel, weil sich wegen des niedrigen Lohnniveaus kaum noch qualifiziertes Personal finden werde.

Ein allgemeines Problem sieht die Fachgewerkschaft im großen Wettbewerbsdruck bei Ausschreibungen, der vielfach dazu führe, dass sich die Sozialgenossenschaften gegenseitig unterbieten und ihre Dienste zu Preisen anbieten, die mitunter kaum über die Deckung der Kosten hinausgehen.

Hier könne das neue Vergabegesetz Abhilfe schaffen. Angebote am Limit oder sogar unter den Betriebskosten seien unrealistisch und gingen letztendlich nur zu Lasten der Beschäftigten.

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