Fischer gegen Theiner
Der Landesfischereiverband ist entsetzt darüber, dass Bergbauern nun Kleinkraftwerke errichten können – und will notfalls rechtlich vorgehen. Landesrat Richard Theiner weist die Kritik als „vollkommen haltlos“ zurück.
von Heinrich Schwarz
Mit „Freitag der 13. für Südtirols Gewässer“ kommentiert der Landesfischereiverband das Inkrafttreten eines neuen Landesgesetzes am Freitag, 13. Juli. Man sei entsetzt. Laut diesem Gesetz dürfen Bergbauernhöfe mit mehr als 40 Erschwernispunkten Kleinkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt errichten.
„Die wochenlange Kritik am Gesetzentwurf wurde nicht nur von den Grünen, sondern auch von Vertretern der SVP geteilt“, so der Fischereiverband. Ein Änderungsantrag vom zuständigen Landesrat Richard Theiner, wonach die Stromproduktion auf der Grundlage des Eigenbedarfs erfolgen müsse, habe Mut zur Hoffnung gegeben.
Aber: „Die Änderung sieht nur vor, dass die Menge des produzierten Stroms auf den Verbrauch der beiden Vorjahre berechnet wird. Dies ändert nichts daran, dass tausende Landwirte nun Kraftwerke mit einer Leistung von 50 Kilowatt errichten können, egal ob sie bereits an ein Stromnetz angeschlossen sind oder nicht. Was kann man also noch glauben?“, ärgert sich der Fischereiverband.
Mit dem Gesetz würden die Ausnahmefälle, in denen auch in sensiblen Gewässern Konzessionen vergeben werden können, aufgeweicht. „War dies früher nur für die Versorgung von Almen und Höfen ohne Stromnetz und nach Einzelfallprüfung möglich, kann nun auch eine Konzession an all jene ausgestellt werden, die schon an ein Stromnetz angeschlossen sind. Und der Überschuss kann eingespeist werden“, so die Fischer.
Außerdem sehe das Landesgesetz vor, dass eine Bauabnahme erst innerhalb von drei Jahren nach Bauende durchgeführt werden muss. Das Urteil dazu: „Ein Freibrief für Schummelei und Geschäftemacherei. Wir werden jede Möglichkeit prüfen, wenn notwendig auch rechtlich, um gegen dieses Landesgesetz vorzugehen. Sonst werden aus Gebirgsbächen bald nur noch Rinnsale.“
Umweltlandesrat Theiner weist die Vorwürfe als „vollkommen haltlos“ zurück und erklärt:
„Die Bergbauern dürfen mit dem vereinfachten Verfahren nur so viel Strom produzieren, wie sie selbst für die landwirtschaftliche Tätigkeit und Wohnnutzung verbrauchen. Neu ist lediglich, dass sie den produzierten Strom teilweise auch einspeisen dürfen – allerdings darf die Gesamtmenge des eingespeisten und des selbst verbrauchten Stroms nicht mehr ausmachen als der durchschnittliche Verbrauch in den vergangenen beiden Jahren. Hintergrund dafür ist der Umstand, dass der Stromverbrauch auf den Bergbauernhöfen im Jahresverlauf nicht gleich bleibt. Mit der neuen Norm haben wir ein Instrument geschaffen, mit dem ein Ausgleich zwischen diesen Zeiten mit unterschiedlichem Stromverbrauch möglich ist, ohne dass die im Jahresdurchschnitt produzierte Strommenge je Bergbauernhof steigt.“
Es könne deshalb keine Rede davon sein, dass mit der neuen Norm den Bergbauern ein neues Geschäftsfeld ermöglicht wurde.
MEHR DAZU IN DER DIENSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
Ähnliche Artikel
Kommentare (22)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
pingoballino1955
Des hot sich der Theiner wiederamol „super“ausgedocht,zum Glück sein mir den ba die kemmenden Wohln los,und des soll a Umweltlondesrot gwesn sein???? PFUI!!!!! Zudem nou a Flugplatz Bozen Befürworter!!! Gea huom und loss di nimmer blickn!!!