Das neue Gesetz
Das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit 2020 tritt es in Kraft. Die Arbeiten zur Umsetzung haben begonnen.
Wahrscheinlich das am längsten vorbereitete und diskutierte Gesetz dieser Legislaturperiode wurde am Donnerstag im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es ist das neue, von der Landesregierung auf Vorschlag des zuständigen Landesrats Richard Theiner vorgelegte Raumordnungsgesetz „Raum und Landschaft“. Als Landesgesetz Nr. 9 war es am 8. Juni vom Südtiroler Landtag genehmigt und am 12. Juni vom Landeshauptmann ausgefertigt wurde. Der Gesetzestext ist im Beiblatt Nr. 3 des neuen Amtsblatts der Region Nr. 28 zu finden.
Das neue Gesetz tritt zu Jahresbeginn 2020 in Kraft. Zwei Bestimmungen, nämlich Absatz 5 im Artikel 63 und Absatz 2 in Artikel 104 treten am Tag nach Kundmachung, als am Freitag dieser Woche (13. Juli) in Kraft. Der Absatz 5 von Artikel 63 betrifft das Berufsbild des Leiter oder der Leiterin der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten, während der Absatz 2 von Artikel 104 Übergangsregelungen beinhaltet.
Das Gesetz, so erklärte Landesrat Theiner nach dessen Verabschiedung durch den Landtag, sei der „wichtigste Leitfaden, um eine gesellschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung unseres Landes zu sichern“. Dazu gehöre die Eindämmung von Flächenverbrauch und Zersiedelung, die durch die Einführung des ganz neuen Instrumentes der Abgrenzung des Siedlungsgebietes garantiert werde. Auch eine verbindlichere Planung sowie schnellere, bürgerfreundlichere Verfahren über eine Stärkung der Zuständigkeiten der Gemeinden bringe das neue Gesetz Raum und Landschaft. Nicht zuletzt leiste es mit dem Instrument der Preisdeckelung einen wichtigen Beitrag zum leistbaren Wohnen und mit der gestärkten Konventionierungspflicht wird auch dem Ausverkauf der Heimat effizient entgegengewirkt.
Parallel zur Veröffentlichung des Gesetzes hat der Landesrat die Arbeit an der Ausarbeitung der 26 Durchführungsverordnungen aufgenommen, die für die Anwendung des Gesetzes notwendig sind. „Wir werden dabei in der selben Art und Weise vorgehen, wie bei der Ausarbeitung des Gesetzes, nämlich über einen umfassenden Beteiligungsprozess“, kündigt Landesrat Theiner an. Bereits gestern ist der Landesrat mit Vertretern von Gemeinden, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Sozial- und Umweltorganisationen zusammengetroffen, um erste Weichen zu stellen und Prioritäten zu setzen.
„Die gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden beziehungsweise dem Rat der Gemeinden ist dabei besonders wichtig und auch vom Gesetzgeber vorgegeben“, erklärt der Landesrat. Die Gemeinden sind es ja, die das Gesetz anwenden müssen. „Durch ihre Einbindung können sie sich mit den neuen Bestimmungen vertraut machen. Zudem haben wir uns mit dem Rat der Gemeinden auf ein umfassendes Schulungsprogramm geeinigt, um die zuständigen Führungs- und Fachkräfte in den Gemeinden auf die künftige Raumplanung vorzubereiten“, berichtet Landesrat Theiner.
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Kommentare (3)
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meinemeinung
2020 wird für die Bauwirtschaft ein Krisenjahr ,ale Bürgermeister tun nix mehr und die neuen müssen erst gewählt und eingearbeitet werden ,
Theiner hat bei nahe 5 Jahre für dieses Gesetz gebraucht und als Zuckele soll es erst 2020 in kraft treten ,damit ja niemanden diesen Schlammassel ausbaden muss und Theiner aus den Köpfen der Bürgerr schon lange verschwunden ist.
einfach eine Sauerei meiner Meinung