„Hey amore“
Eine 19-jährige Boznerin wurde von einem Unbekannten in einer Diskothek sexuell attackiert – sie erstattete Strafanzeige. Nun ist der Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.
Von Thomas Vikoler
Eine Strafanzeige zu erstatten ist für Opfer sexueller Gewalt nicht selten ein Risiko. Sie könnten dem Täter jederzeit wieder begegnen. Und die Beweisführung nicht immer einfach.
Eine heute 19-jährige Südtirolerin wagte den Schritt, auch weil sie der Vorfall in einer Bozner Diskothek im Mai 2017 schwer traumatisiert hatte.
Folgendes war passiert: Die junge Frau saß mit einer Freundin auf einem Barhocker, als sich ihr von hinten ein ihr unbekannter Mann näherte. „Hey amore“, sagte er zunächst, um dann sofort zur Tat zu schreiten. Er schob seine Hand unter den Hintern der Frau und versuchte sie mit einem Finger zu penetrieren.
Als sich das Opfer umdrehte, folgte die nächste Straftat: Der Mann verpasste ihr eine Ohrfeige.
Die junge Frau war zunächst geschockt, war dann aber dann doch zu einer Reaktion fähig: Sie rief die Polizei und machte sich auf die Suche nach dem Unbekannten. Sie fand ihn auf der Tanzfläche. Seine Reaktion: „Sei still, es war ein Scherz“.
Für die Betroffene war es das offensichtlich nicht, denn sie erlebte nach dem Aufeinandertreffen mit dem mutmaßlichen Täter eine Panikattacke. Nach dem Eintreffen der Polizei musste sie ärztlich versorgt werden.
Der Mann, es handelt sich um einen 26-jährigen in Bozen ansässigen Nicht-EU-Bürger, wurde hingegen von den Ordnungshütern identifiziert. Schließlich erstattete die junge Frau, die sie gerufen hatte, Strafanzeige.
Am Montagnachmittag ist am Landesgericht der Prozess zu diesem Vorfall abgeschlossen worden:
Ein Richtersenat unter Vorsitz von Carlo Busato (Beisitzer: Stefan Tappeiner und Ivan Perathoner) verurteilte den Mann in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten Haft wegen sexueller Gewalt (leichteren Ausmaßes) und wegen Prügelei. Der Zivilpartei wurde das Recht auf Schadenersatz zugesprochen, die Prozessspesen gehen ebenfalls zu Lasten des Angeklagten.
Das Opfer der Sex-Attacke hatte den Angeklagten bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht auf einem Foto zweifelsfrei wiedererkannt.
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