Für Proporz im Bahndienst
Der ASGB unterstützt die Landesregierung im Rechtsstreit mit der SAD um den ethnischen Proporz im öffentlichen Bahndienst.
Die Gewerkschaft ASGB sicher seine volle Unterstützung zum Berufungsantrag des Landes gegen das Gerichtsurteil zu, laut dem die SAD als privates Unternehmen den ethnischen Proporz im öffentlichen Bahndienst nicht einhalten muss. „Alle rechtlichen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, um zu gewährleisten, dass die Stellenvergabe bei Betrieben, die Dienstleistungen des öffentlichen Interesses erfüllen, gemäß der Proporzregelung zu erfolgen hat“, sagt ASGB-Chef Tony Tschenett.
Ein Präzedenzfall, der die Verpflichtung zur Einhaltung des ethnischen Proporzes untergräbt, untergrabe zeitgleich eine der wichtigsten Maßnahmen zum friedlichen Zusammenleben in Südtirol. „Nämlich die Garantie, dass Stellen im öffentlichen Dienst verhältnismäßig zum Anteil der drei Volksgruppen in Südtirol vergeben werden müssen“, so Tschenett.
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