Neue Apotheken
Die Landesregierung hat am Dienstag vier von neun zum zweiten Mal ausgeschriebenen Apothekensitze zugewiesen, zwei davon in Bozen.
Im Mai hatte die Landesregierung das Verfahren für die Zuweisung von neun Apotheken erneut ausgeschrieben, die zuvor nicht gewählt beziehungsweise nicht eröffnet worden waren. Es handelt sich um jene in Steinhaus, St. Andrä, Völlan, Astfeld, Bozner Boden, Bozen Drususstraße, Graun, Natz-Schabs und Villnöß.
Am Dienstag hat die Landesregierung auf Vorschlag von Gesundheitslandesrätin Martha Stocker vier davon definitiv zugewiesen, nämlich die beiden neuen Apotheken-Sitze in Bozen sowie jene in Völlan und in Astfeld.
Die Führung von insgesamt 20 neuen Apotheken war von der Landesregierung auf der Grundlage des Liberalisierungsdekrets der Regierung Monti ausgeschrieben worden. Vor rund einem Jahr wurde die Rangordnung der Gewinner des Wettbewerbes für die Eröffnung der neuen Apotheken veröffentlicht. Die 20 Bestgereihten wurden daraufhin eingeladen anzugeben, welche Sitze sie bevorzugten. Dieses Verfahren wurde über eine Plattform des Gesundheitsministeriums abgewickelt. In der Folge hatten die Kandidaten 15 Tage Zeit, um den zugewiesenen Sitz anzunehmen, und sie verpflichteten sich, die neue Apotheke innerhalb eines Jahres zu eröffnen.
Die Sitze in Steinhaus, St. Andrä und Völlan wurden im vergangenen Jahr jedoch nicht gewählt, jene in Astfeld, am Bozner Boden und in der Bozner Drususstraße wurden zwar zugewiesen, die Apotheken wurden aber nicht eröffnet. Zudem wurden Sitze in Graun, Natz-Schabs und Villnöß frei. Diese neun Sitze hatte die Landesregierung im Mai zur Besetzung ausgeschrieben. Sie wurden nun den Apothekern angeboten, die auf der ursprünglichen, 63 Personen umfassenden Rangordnung die Plätzen 21 bis 29 belegten. Das Verfahren wurde wiederum über die informatische Plattform des Gesundheitsministeriums abgewickelt.
„Wir haben das Verfahren im Rahmen der staatlichen Ausschreibungsvorgaben zügig abgewickelt“, so die zuständige Landesrätin Stocker, „und konnten vier Apothekensitze zuweisen. Da unser Ziel die flächendeckende Gesundheitsversorgung ist und bleibt, werden wir über eine weitere Ausschreibung versuchen, auch die derzeit noch offenen fünf Sitze zu vergeben.“
Die Rangordnung bleibt bis 2023 gültig.
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