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Wolf-Gesetz verabschiedet

Der Landtag hat am Freitag das umstrittene Großraubwild-Gesetz verabschiedet, das den Abschuss von Wolf und Bär ermöglicht.

Nachdem die Interventionen auf staatlicher- und EU-Ebene bisher keine Fortschritte im Bereich des Großraubwild-Managements gebracht haben, hat die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf zur „Vorsorge und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild“ vorgelegt.

„Der Gesetzentwurf setzt sich aus einem Artikel zusammen, der vorsieht, dass der Landeshauptmann die Vorbeugungs- und Eingriffsmaßnahmen zur Durchführung der Habitat-Richtlinie im Rahmen des Managements des Bärs und des Wolfes in Südtirol ergreifen kann“, erklärt der SVP-Fraktionsvorsitzende Oswald Schiefer.

Am Freitag wurde der Gesetzentwurf vom Landtag mit 25 Ja, 3 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt.

„Obwohl Italien mangels Regelung die meisten illegalen Abschüsse verzeichnet, verdoppelt sich die Wolfspopulation alle sieben bis acht Jahre“, bemerkt der zuständige Landesrat Arnold Schuler. Aber auch in Deutschland oder Spanien nehmen die Konfliktsituationen laut Schuler immer weiter zu.

Südtirol sei wegen der weit verbreiteten Berglandwirtschaft in einer besonderen Situation. Das Gebirge werde auch für Tourismus und Freizeitaktivitäten immer stärker genutzt. Hier gebe es daher keinen Lebensraum für Großraubwild. Das Konfliktpotenzial sei durch die heutige Nutzung noch wesentlich größer als zu jenen Zeiten, als man den Wolf ausgerottet habe.

„Heute ist der Wolf keine vom Aussterben bedrohte Tierart mehr, und es braucht eine Regelung, um die weitere Ausbreitung zu stoppen. Beim Bär ist die Entwicklung ähnlich, auch wenn dieser im Unterschied zum Wolf angesiedelt wurde. Er hat sich mehr vermehrt als ursprünglich erwartet. Diese Entwicklung gefährdet die traditionelle Almwirtschaft und den Tourismus in Südtirol“, so Arnold Schuler.

Andere Staaten hätten den Spielraum der EU-Richtlinie genutzt und eine eigene Regelung erlassen, die unter bestimmten Bedingungen eine Entnahme erlaubt, Italien nicht.

„Mit dem Gesetzentwurf will Südtirol den Spielraum, den die Autonomie bietet, nutzen und EU-Recht unmittelbar umzusetzen. Es braucht ein funktionierende Regulierung, ein realistisches Großraubtier-Management, um den zunehmenden Konflikten mit den Bergbauern vorzubeugen. Wir müssen hier an die Grenzen unserer Kompetenzen gehen und die Möglichkeit und Chancen nutzen, die wir haben“, sagt Oswald Schiefer.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (23)

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  • felixvonwohlgemuth

    …ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden, um bei den Wahlen ein paar Stimmen abzugreifen
    Und wer darf dann die Anwaltskosten für das Verfahren vor dem Verfassungsgericht übernehmen?? Genau: der „blöde“ Steuerzahler!
    #windfahndlpolitik

    • tiroler

      Laut v Wohlgemuth veeabschieden 25 Abgeordnete ein Gesetz welches gesetzeswidrig ist.
      Dass es ein paar Dumme im Landtag gibt könnte ja sein, aber doch nicht 25?!

      • felixvonwohlgemuth

        @tiroler: Glabsch wirklich, dass des die ondern 25 net wissen? Guat, magari wissen’s zwoa, drei wirklich net 🙂
        Ober oans wissen olle 25 gonz genau: am 21. Oktober sein Londtogswohlen!

  • sepp

    typisch SVP ein gesetz verabschiedenwos afn papier an Pfifferling wertisch in die super gscheiden Bauern wos vorgeien konnman woll deiglaben ttz werden die wölfe ausgerrotten und wählen die typen wie in nogler und schuler schuler hosch ongscht das um deinen posten kimsch bei denen Bauern vertreten die bei der ahl ontreten

  • sepp

    Olles lei Wahlkampf und stmmen fang moantas wirklich derLB unterschreib a Dekret wos ihmbei der Umsetzung teurer kimp wie in luis in sein foll murmeltiere

  • morgenstern

    Wohlwissend dass diese „Blendgranate“ nur Schall und Rauch ist, geht man davon aus dass die Ernüchterung (hoffendlich) erst nach den Wahlen kommt.

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