„Mehr Sicherheit“
Organisationen und Vereine des Ehrenamts werden sich künftig sofort nach ihrer Gründung in die Landesverzeichnisse eintragen können.
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem das Landesgesetz aus dem Jahr 1993, das die ehrenamtliche Tätigkeit regelt und das Gemeinwesen fördert, an den neuen staatlichen Kodex des Dritten Sektors (GVD 117/2017) angepasst wird. Die neuen Bestimmungen gelten für insgesamt 2172 ehrenamtlich tätige Organisationen und 110 Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens.
„Eigentlich wollten wir abwarten, bis der Staat alle Durchführungsverordnungen zum Kodex erlassen hat und erst dann gesetzgeberisch tätig werden“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher, um aber Vereinen und Verbänden Sicherheit zu geben, habe man nun einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Eintragung in die Landesverzeichnisse: So müssen Organisationen, die in den Bereichengesundheitliche und soziale Betreuung, Kultur, Erziehung und Bildung, Sport, Erholung und Freizeit, Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz tätig sind oder sich für die Bereiche Sozialtourismus, Verbraucherschutz, Menschenrechte, Chancengleichheit und Entwicklungszusammenarbeit engagieren, nicht mehr eine einjährige bzw. sechsmonatige Tätigkeit nachweisen, um in die Landesregister der ehrenamtlichen Organisationen bzw. der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens eingetragen zu werden. Dies kommt vor allem den neu gegründeten Vereinen zu Gute und bietet den Vorsitzenden mehr Sicherheit.
Mit dem neuen Gesetz soll auch das Verhältnis zwischen dem neuen Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt und dem Südtiroler Vereinswesen geregelt werden. Dieses Dienstleistungszentrum ist von der staatlichen Gesetzgebung vorgesehenen und wird künftig eine wichtige Rolle im Dritten Sektor spielen. Da sich die Aufgaben des Dienstleistungszentrums stark mit jenen überschneiden, die bisher von Landesbeobachtungsstelle für das Ehrenamt ausgeübt wurden, soll die Beobachtungsstelle abgeschafft werden. „Da das Dienstleistungszentrum demokratisch aufgebaut ist und eine breite Repräsentativität garantiert, ist die Mitwirkung der Organisationen bei allen Entscheidungen, die das Vereinswesen betreffen, gewährleistet“, betonte Landeshauptmann Kompatscher.
Schlussendlich enthält der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, mit der Rechtssicherheit für die Zeit bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit des neuen staatlichen Einheitsregisters für den Dritten Sektor geschaffen werden soll. Nach der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung wird der Gesetzesentwurf nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt.
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