Urteil erst 2019
Aufatmen im Landtag: Das römische Verfassungsgericht wird erst im Jahr 2019 – also weit nach den Landtagswahlen – über die Leibrenten-Rekurse befinden. Die Altmandatare wähnen sich auf der Siegerstraße.
von Matthias Kofler
Richter Massimo Morandini hat am 23. Mai dieses Jahres ein folgenschweres Urteil gefällt: Der Richter am Trentiner Zivilgericht musste über vier Rekurse befinden, welche die ehemaligen Parlamentarier Siegfried Brugger und Hubert Frasnelli sowie die Witwen Rubner und Dalsass eingebracht hatten. Es ging dabei um die Neuregelung der Leibrenten von 2014, die eine zusätzliche Kürzung der Politikerpensionen vorsah, die zusammengenommen über 9.000 Euro brutto im Monat ausmachen. Der Betrag, der darüber hinausgeht, wird laut Regionalgesetz von 2014 von der regionalen Leibrente abgezogen, was zum Beispiel im Fall Brugger zu einer Reduzierung der regionalen Leibrente auf nur noch 139 Euro brutto führt.
Dagegen hatten sich die Ex-Mandatare zur Wehr gesetzt – mit Erfolg. Richter Morandini entschied, das Verfahren ans römische Verfassungsgericht weiterzuleiten, weil die Renten-Kürzung nicht nur gegen die italienische Verfassung, sondern auch gegen europäische Rechtsnormen zu verstoßen scheint. Das Verfahren am Zivilgericht soll erst nach einem Entscheid des Verfassungsgerichts, voraussichtlich am 17. Juli 2019, weitergehen.
Die amtierenden Abgeordneten, welche die Neuregelung der Politikerpensionen in die Wege geleitet hatten, können also vorerst aufatmen: Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr, also weit nach den Landtagswahlen, erwartet. Dabei sieht die Kompatscher-Rossi-Reform vom Juli 2014 im Vergleich zum Rosa-Thaler-Gesetz von 2012 lediglich minimale Vorschuss-Kürzungen von durchschnittlich sechs bis acht Prozent vor.
Doch selbst diese Mini-Kürzung könnte gegen die Verfassung verstoßen. Diese Auffassung vertritt nicht nur der Verein der Altmandatare, sondern auch der Trentiner Richter Roberto Beghini. Dieser leitete bereits im Februar dieses Jahres den ihm anvertrauten Rekurs von Ex-Senator Luis Kofler ans Verfassungsgericht weiter, und zwar mit der Begründung, dass das Regionalgesetz von 2014 keine „authentische Interpretation“ darstelle, sondern ein neues Gesetz mit innovativen Elementen sei. Der Richter will geklärt haben, ob die Rückwirksamkeit des Gesetzes mit den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit vereinbar sei. Richterin Adriana De Tommaso, die einen weiteren Teil der Rekurse der Altmandatare verwaltet, hatte bereits am 19. Mai 2017 mit ähnlichen Bedenken das römische Verfassungsgericht eingeschaltet.
Der Club der Altmandatare wähnt sich auf der Siegerstraße: Der Vorsitzende Franz Pahl erinnert daran, dass seine Vereinigung mit der Region eigentlich vereinbart habe, keine Schritte zur künstlichen Verlängerung des Rechtsstreits zu setzen, damit dieser so schnell wie möglich zur Entscheidung kommen könne. Die Region habe sich an diese Vereinbarung jedoch nicht gehalten, weshalb man immer noch auf ein Urteil warte.
Franz Pahl weiter:
„Die Region hat bei Gericht bis jetzt nur Niederlagen erlitten. Darum versuchte die Region von Anfang an, die Sache auf Kosten der Steuerzahler in die Länge zu ziehen. Vehement vertrat sie die Forderung, den Rechtsstreit vor dem Rechnungshof auszutragen. Dieser ist jedoch, wie jeder Jurastudent lernt, nur für Normalpensionen zuständig. Die Vereinigung der ehemaligen Regionalratsabgeordneten wandte sich an den Kassationsgerichtshof. Dieser bestätigte nach einem Jahr die Zuständigkeit des Zivilgerichts und gab der Vereinigung recht. Damit hatten Kompatscher und Rossi aber eine willkommene Verzögerung erreicht. Nun ist keine Entscheidung vor den Landtagswahlen, sondern erst 2019 zu erwarten.“
Das alles kommt dem Steuerzahler teuer zu stehen (siehe nebenstehenden Kasten). Altmandatare-Chef Pahl wirft LH Kompatscher vor, dem „Markgeschrei“ nachgegeben und wider besseren Wissens rückwirkende Kürzungen in die Wege geleitet zu haben. „Bei seiner eigenen Gehaltskürzung zeigte sich LH Kompatscher viel maßvoller: Erst nach zwei Jahren machte er sich daran, das Monti-Dekret anzuwenden, aber nicht ernsthaft, denn durch einen rechtlichen Dreh blieb seine Amtsentschädigung fast gleich“, giftet der Ex-SVP-Abgeordnete.
Seine Vereinigung habe jedenfalls „von Anfang an“ für die Rechtssicherheit und für unverzichtbare rechtsstaatliche Grundsätze als Fundament des gesellschaftlichen Zusammenlebens und des Schutzes vor Willkür gekämpft, betont der Altmandatare-Chef. Sonst drohe der Zusammenbruch der Rechtssicherheit zum Schaden aller. Franz Pahl: „Das ist auch für jeden Bürger von Belang. Wenn das Prinzip einmal gebrochen ist, dann sind auch die Normalpensionen der Bürger nicht mehr vor dem Zugriff des Staates sicher. Die Rekurse liegen nun beim Verfassungsgericht. Dieses hat folgenschwer zu entscheiden. Man wird den Rekursstellern einmal noch sehr dankbar sein.“
Kommentare (26)
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