„Neue Ungerechtigkeit“
Zur Erhöhung der Freibeträge bei der Wohnbauförderung kommt vom ASGB auch Kritik: Die EEVE im Wohnbau bringe abermals Ungerechtigkeit mit sich.
Seit Beginn 2017 muss bei den Ansuchen um eine Wohnbauförderung (Bau, Kauf, Sanierung) auch die EEVE-Erklärung abgegeben werden, und die wirtschaftlichen Verhältnisse werden anhand eines „Faktors wirtschaftlicher Lage“ für jeden Gesuchsteller festgelegt.
Auch das Ersparte muss angegeben werden, und die Sparsamen (über 100.000 zu Jahresende des Vorjahres) wurden von der Förderung entweder ausgeschlossen, oder jedenfalls stark benachteiligt. Der ASGB warnte davor – auch weil das Ersparte auf dem Konto einer Familie oft nicht getrennt sei, und ein einziges Konto für Frau und Mann zusätzlich für Benachteiligung sorge.
„Jene Familien, die zwei Konten hatten, schauten – je nach Verteilung der Ersparnisse zwischen Mann und Frau – bei Überschreiten auch nur eines Kontos durch die Finger. Dies widersprach der Grundausrichtung und einzelnen Artikeln im geltenden Wohnbauförderungsgesetz“, so der ASGB.
Auch auf Anregung des ASGB hat nun die Landesregierung diese Freibeträge für Einzelpersonen auf 150.000 und für Familien auf 250.000 erhöht – mit der Begründung, „um Antragstellende …nicht zu benachteiligen“.
Es müsse eigentlich heißen „Nicht mehr zu benachteiligen“, meint der ASGB.
Fachsekretär Christian Peintner sagt: „Was auf den ersten Blick gut aussieht, deckt die bisher gehandhabte Regelung auf: Es ist nun verschriftlicht, dass Bürger, die das Pech hatten, in den Zeitraum Anfang 2017 bis Mitte 2018 hineinzufallen, effektiv durch die neue EEVE-Regelung benachteiligt bzw. von Förderungen bis zu 67.000 Euro ausgeschlossen worden sind. Ein Gesetz darf aber niemals zwei Kategorien von Gesuchstellern schaffen: die Pechvögel von 2017 und die Glücklichen vom zweiten Halbjahr 2018.“
Der ASGB plädiert nun auf eine Übergangsbestimmung, um diese soziale Schieflage zu korrigieren, und weist darauf hin, dass die Kriterien, die in der EEVE zusätzlich ausschlaggebend sind, ohnehin nicht mit dem Südtiroler Wohnbauförderungsgesetz konform seien.
„Im Fall einer Klage hätten Gesuchsteller, die zur Förderung aufgrund dieser Widersprüche nicht zugelassen sind, gute Chancen, sich die Förderung erstreiten zu können. Aber wem ist da geholfen? Die Gesuchsteller brauchen jedenfalls Planungssicherheit im Wohnbau“, meint Peintner.
Die Landesregierung bestätige mit Beschluss, dass es durch die neue EEVE-Regelung von Anfang 2017 bis heute Benachteiligte gab. Mit dem neuen Beschluss werde aber nicht für alle Gerechtigkeit geschaffen, weil die Übergangsbestimmung fehle.
Der ASGB ist der Ansicht: „Wenn wir in Südtirol schon ein ausgesprochen gerechtes und konsolidiertes Wohnbaugesetz geschaffen haben, sollten wir uns nicht durch eine nachträglich zusammengebastelte EEVE-Regelung – einer Erbsenzählerei voller Ungerechtigkeiten – die soziale Gerechtigkeit zerstören lassen. Denn dieses Problem ist noch lange nicht das letzte, das die EEVE zum Leidwesen vieler Gesuchsteller mit sich bringt.“
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