Neue Richtlinien
Die wirtschaftliche Behandlung des Kindergartenpersonals soll noch innerhalb Herbst 2018 neu geregelt werden. Erste Richtlinien für die Neuregelung der Kollektivverträge wurden beschlossen.
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Kindergarten- und Schulpersonals sind Gegenstand von Verhandlungen zwischen Vertretern der Landesverwaltung und der Gewerkschaften. In dieser Woche hat die Landesregierung die bisherigen Vorschläge der Gewerkschaften sowie der öffentlichen Delegation begutachtet und Richtlinien als Basis für weitere Verhandlungen festgelegt.
„Die Neuregelung gewisser arbeitsrechtlicher Aspekte im Bildungsbereich ist angesichts der gestiegenen Komplexität in diesem Bereich mehr als gerechtfertigt. Ziel ist es, eine Gleichbehandlung des Personals zu gewährleisten, wo möglich gehaltsmäßig aufzubessern und den Mitarbeitenden mehr Planungssicherheit zu geben“, berichtet Personallandesrätin Waltraud Deeg.
Noch innerhalb Herbst 2018 neu geregelt werden soll die wirtschaftliche Behandlung des Kindergartenpersonals. „Im Kindergartenbereich haben wir zwei Berufsbilder mit unterschiedlichen Gehaltsperspektiven. Die Gehaltsentwicklung der pädagogischen Mitarbeiterinnen möchten wir in Zukunft näher an jene der Kindergärtnerinnen heranführen. Damit wollen wir das Berufsbild der pädagogischen Mitarbeiterinnen aufwerten, denn es soll auch weiterhin attraktiv bleiben“, so die Personallandesrätin.
Befasst hat sich die Landesregierung auch mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Mitarbeitenden für Integration. Diese sind derzeit in verschiedenen, unspezifischen Rechtsquellen enthalten. „Das führt zu zum Teil ungleichen Anwendungen je nach Arbeitsort. Wir haben uns darauf geeinigt, Rechten und Pflichten der Mitarbeitenden für Integration in einem eigenen Kollektivvertrag festzulegen und so zu vereinheitlichen“, informiert Landesrätin Deeg. Unter anderem hat sich die Landesregierung dafür ausgesprochen, die Begleitungszeiten von derzeit 33 auf 32 Stunden wöchentlich zu reduzieren. Weiters sollen die Stunden für Beratung, Planung, Vorbereitung und Dokumentation an jene des Kindergarten- bzw. Lehrpersonals angepasst werden. Für die schul- bzw. kindergartenfreien Zeiträume im Juni und September soll ein fixes Stundenkontingent vorgesehen werden. „Das gibt den Mitarbeitenden wie auch der Schule und dem Kindergarten mehr Planungssicherheit, zum Vorteil aller Beteiligten“, betont Deeg.
Ein weiterer, von der Landesregierung gutgeheißener Vorschlag sieht eine Erhöhung des Arbeitgeberanteils bei Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art vor, unter der Voraussetzung, dass auch der jeweilige Arbeitnehmer seinen Eigenanteil erhöht. „Hiermit erreichen wir eine wirtschaftliche Besserstellung, die sich auf die Altersvorsorge positiv auswirken wird“, sagt die Landesrätin.
Die am Mittwoch von der Landesregierung genehmigten Vorschläge bilden die Grundlage für die weiteren Verhandlungen zur Ausarbeitung bzw. Neuregelung der entsprechenden Kollektivverträge.
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