„Autonomie ausgebaut“
Arnold Schuler hat in Sachen Murmeltier und Co. keine Angst vor dem Rechnungshof. Wie sich die heikle Lage nach Luis Durnwalder entwickelt hat und wie die Abschüsse heute geregelt sind.
von Heinrich Schwarz
Dass der Zentrale Rechnungshof in Rom Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder und Ex-Amtsdirektor Heinrich Erhard wegen der Abschuss-Dekrete für geschützte Tierarten (wie Murmeltiere und Steinböcke) zur Zahlung von jeweils 568.125 Euro verurteilt hat, sorgt weiter für Diskussionen.
Landesrat Arnold Schuler, der von Durnwalder die Jagd-Zuständigkeit geerbt hat, sagt auf Nachfrage: „Tatsache ist, dass die Dekrete immer wieder vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden sind, aber jedes Jahr neu gefasst wurden. Oft hielten die Dekrete nur übers Wochenende stand. In dieser Legislaturperiode gingen wir die Sache anders an und hatten Erfolg. Für diesen Weg wurden und werden wir kritisiert. Man sagt, dass wir die Autonomie nicht verteidigen. Dabei haben wir die Autonomie in diesem Bereich wieder ausgebaut.“
Was ist in den letzten Jahren passiert?
Auf Steinbock-Dekrete hat Schuler – seit 2014 im Amt – aufgrund der rechtlichen Unsicherheit bis zum letzten Jahr verzichtet. Die Murmeltier-Dekrete hingegen wurden weiterhin erlassen. „Sie wurden aber detailliert begründet und wir holten ein positives Gutachten der nationalen Umweltbehörde ISPRA ein“, so Schuler.
Die Abschuss-Dekrete von 2014 und 2015 wurden zwar nach Rekurs der Tierschützer innerhalb weniger Tage ausgesetzt, danach aber erstmals vom Verwaltungsgericht für rechtmäßig befunden. 2016 gab es ein negatives ISPRA-Gutachten und somit kein Murmeltier-Dekret. Die Jäger witterten damals erfolgreiche Lobbyarbeit der Tierschützer in Rom.
Danach kam die Durchführungsbestimmung, die Südtirol mehr Kompetenzen bei geschützten Tierarten zuspricht: In Absprache mit der ISPRA können etwa beim Murmeltier zur Wachstumsregulierung maximal fünf Prozent der Population entnommen werden und in sensiblen Zonen sogar alle Tiere. „Beim Steinbock gibt es die zusätzliche Klausel, dass bei der Umsiedlung je eines Steinbockes drei Stück erlegt werden dürfen“, erklärt Schuler.
Die Dekrete des letzten Jahres wurden denn auch gar nicht mehr von den Tierschützern angefochten, weil keine Aussichten auf Erfolg bestanden. Jetzt habe man klare autonome Spielräume und somit Rechtssicherheit, meint Schuler.
Auch beim stark geschützten Wolf wolle man jetzt erstmal eine gesetzliche Basis schaffen.
MEHR DAZU UND DIE MURMELTIER-ABSCHUSS-STATISTIK DER LETZTEN JAHRE LESEN SIE IN DER FREITAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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