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Siegessicher

Die SAD führt 1:0 im Streit um die Busdepots mit der Landesgesellschaft STA. STA-Präsident Martin Ausserdorfer ist sich aber sicher, einen Millionen-Schaden für die öffentliche Hand noch abwenden zu können.

von Heinrich Schwarz

Kassiert die SAD künftig vom Land jährlich 1,5 Millionen Euro für die Weitervermietung der Busdepots in Bozen, Meran, Bruneck, Corvara und Wolkenstein? Diesen Betrag hat SAD-Chef Ingemar Gatterer jedenfalls dem Land angeboten.

Das Kuriose dabei: Die Busdepots gehören der Landesgesellschaft STA, sind aber für 585.000 Euro pro Jahr an die SAD als Buskonzessionär vermietet. Nach Auffassung von Gatterer gilt der Mietvertrag noch sechs Jahre lang. Also könne die SAD – sollte sie die Linienkonzessionen bei der anstehenden Neuausschreibung verlieren – die Immobilien weitervermieten. Und zwar ans Land, damit es die wichtigen Busdepots dem neuen Betreiber der Liniendienste bereitstellen kann – oder aber direkt an den neuen Busbetreiber.

Seit wenigen Monaten läuft ein Gerichtsverfahren. Und dabei steht es – wie gestern berichtet (https://www.tageszeitung.it/2018/06/20/grosser-sieg/) – 1:0 für Ingemar Gatterer: Das Landesgericht hat die im April zugestellte Räumungsklage der STA gegen die SAD abgewiesen und das Hauptverfahren im Busdepot-Streit eingeleitet.

Zur Erinnerung:

Die STA sagt, der Mietvertrag mit der SAD sei bereits 2004 gekündigt worden. „Danach hat die SAD die Immobilien gegen Bezahlung weiter genutzt – aber ohne offiziellen Vertrag“, erklärt STA-Präsident Martin Ausserdorfer. Die SAD sagt hingegen, dass der Mietvertrag sehr wohl noch Bestandskraft habe und sich zu Jahresbeginn automatisch um weitere sechs Jahre verlängert habe.

Das Landesgericht erachtet in seinen Ausführungen die Argumente der SAD als überzeugend. Aus diesem Grund ist sich Ingemar Gatterer sicher, dass er im Hauptverfahren siegen wird, womit die SAD weiterhin Mieterin bleibe und weitervermieten dürfe.

Martin Ausserdorfer bleibt aber gelassen und erklärt: „Wir als STA haben eine einseitige Aufforderung zur Räumung vorgelegt – ohne Argumente. Die SAD hat hingegen eine 34-seitige Gegenargumentation ausgearbeitet. Wir bekamen von der Anwaltschaft des Landes die Empfehlung, keine Zeit zu verlieren und die Räumungsklage einfach zuzustellen – wissend, dass diese im Dringlichkeitswege keinen Erfolg hat und dass es sowieso zu einem Hauptverfahren kommt. Unsere gesamte Argumentation werden wir erst jetzt einsetzen.“

Der STA-Präsident bekräftigt die Rechtsposition, dass der Mietvertrag mit der SAD nicht mehr gültig sei: „Wir sind überzeugt, dass wir die Interessen der Öffentlichkeit gegenüber jenen der Privatperson Gatterer wahren werden. Wir sind der Meinung, dass sich Verträge mit der öffentlichen Hand nicht automatisch verlängern.“

MEHR DAZU IN DER DONNERSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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