Die Millionen-Strafe

Luis Durnwalder
Ein Hammer-Urteil: Der Zentrale Rechnungshof verurteilt Alt-LH Luis Durnwalder und Ex-Amtsdirektor Heinrich Erhard im Verfahren zu den Jagd-Abschussdekreten zu jeweils 568.125 Euro.
von Thomas Vikoler
Die ursprüngliche Forderung der Staatsanwaltschaft am Bozner Rechnungshof belief sich auf 1,6 Millionen Euro, die im Prozess auf 1.158.000 Euro gesenkt wurden. Heraus kam im Jahre 2016 eine Verurteilung von Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder und Ex-Amtsdirektor Heinrich Erhard zur Rückzahlung von gerade 6.192 Euro – wegen unnötiger Verteidigungsspesen vor dem Verwaltungsgerichts.
Der Zentrale Rechnungshof hat das erstinstanzliche Urteil nun völlig umgekehrt. Er verurteilte Durnwalder und Erhard wegen der Dekrete für sogenannte Entnahmen von geschützten Tieren (Murmeltiere, Kormorane, Steinböcke) zur Zahlung von jeweils 568.125 Euro.
Eine rekordverdächtige Strafe von 1.136.000 Euro.
Bei der Berufungsverhandlung vor einigen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft den Schaden auf 1,36 Millionen Euro taxiert. Mit der Begründung, dass dem italienischen Staat durch den genehmigten Abschuss von hunderten Wildtieren bis zum Jahre 2013 ein entsprechender Vermögensschaden entstanden sei. Die Verteidigung zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass es zu einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteil bzw. zu einem Freispruch kommen würde.
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