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Das Boot des Amtsdirektors

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Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft für den ehemaligen Amtsdirektor Graziano Barco. Der soll sich bei einem Dienstgang am Comer See aufgehalten haben – um ein Boot zu verkaufen.

Von Thomas Vikoler

Es sieht nicht gut aus für den ehemals leitenden Amtsdirektor, der im Dezember 2016 von Polizisten ertappt wurde. Graziano Barco, damals Direktor des Landesamtes für die Verwaltung der italienischen Berufsschulen, spazierte mit einer Tasche voller Lebensmittel aus der Einaudi-Berufsschule in Bozen Haslach.

In der Tasche befanden sich – offenbar aus der Mensa-Küche der Schule mitgenommene – Kartoffel, Käse und anderes. Gesamtwert: 60 Euro.

Gestern fand am Landesgericht die Vorverhandlung zu dem dazugehörigen Strafverfahren statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte zwei Jahre Haft für den Beamten – wegen Diebstahls, Betrugs und Falschangaben an der Stechuhr.

Barco hat über seinen Anwalt bisher lediglich das Unleugbare eingeräumt – die Mitnahme der Lebensmittel im Wert von 60 Euro, die er inzwischen zurückgezahlt hat.

Doch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ihn sind weit umfangreicher: Die Polizei filmte den Beamten in weiteren vier Fällen, wie er mit Lebensmittel-Sackerln die Schulmensa verließ. Der Wert der mitgenommenen Güter lässt sich nachträglich nicht feststellen, da der Tatverdächtige von den Ermittlern nicht angehalten wurde.

Zum Vorwurf des Diebstahls beantragte Verteidiger Moccia im verkürzten Verfahren die niedrigstmögliche Strafe bzw. die Geringfügigkeit des Delikts.

Komplexer ist die Sachlage zu den beiden übrigen Vorhaltungen – Betrug und Falschangaben beim Stempeln. Hier wirft die Staatsanwaltschaft Barco drei ungerechtfertigte Abwesenheiten vom Dienst vor. Anstatt im Außendienst in anderen Ämtern hat sich der damalige Amtsdirektor demnach im Grödental, auf dem Gardasee und am Comer See aufgehalten.

Private Ausflüge anstatt Außendienst.

In allen drei Fällen haben die Ermittlern triftige Beweise gesammelt: Die Anwesenheit des Mannes an den Ausflugsorten ist demnach sowohl durch die Mobilfunkdaten, als auch über die Telepass-Entwertungen und die Nutzung von Bankdiensten (Bankomat oder Kreditkarte) dokumentiert.

Und es gibt die Aussage eines Zeugen, der am betreffenden Tag am Lago di Como mit Barco über den Verkauf von dessen Boot verhandelt haben soll. Aus der Sicht der Anklage ein zusätzlicher Beweis gegen den Beschuldigten.

Ob er strafrechtlich der Schuldige (der ersten Instanz) ist, wird man am 3. Juli erfahren. Da verkündet Vorverhandlungsrichter Peter Michaeler das Urteil.

 

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Kommentare (4)

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  • sepp

    i mecht nett wissen wos in Südtirol so laft in anderen amter die meisten sein woll SVP gesante und wie hoasst so schön siamo tuiti amici noa konn man viel vertuschen des wegen gehört der vereinvon der alleinigen macht amol weck

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