Die Nebeneinkommen
Wenn noch Zeit für Nebenjobs bleibt: Das Land hat seinem Personal im Vorjahr über 2.300 bezahlte Nebentätigkeiten genehmigt – mit teils sehr hohen Beträgen. Die Liste.
von Heinrich Schwarz
Bei vielen Landesangestellten reicht die Zeit für einen Nebenjob. Im Vorjahr gab es zwischen Verwaltungs-, Schul- und Kindergartenpersonal mehr als 2.300 Ansuchen für die Ausübung einer bezahlten Nebentätigkeit. Die Ansuchen kamen von weit über 1.000 Personen.
Zum besseren Verständnis:
Das Landespersonal kann unter bestimmten Bedingungen eine bezahlte Nebentätigkeit ausüben. Auf der Website der Landesverwaltung heißt es: „Die Nebentätigkeit darf auf keinen Fall zu einem Interessenskonflikt führen, sie darf die Arbeit bei der Landesverwaltung nicht beeinträchtigen und muss außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden. Dabei dürfen weder die Infrastrukturen noch Mittel der Verwaltung verwendet werden. Die psychische und körperliche Erholung muss auf jeden Fall gewährleistet sein.“
Bei unentgeltlichen Tätigkeiten – etwa ehrenamtliche – ist keine Genehmigung notwendig, wobei auch eine Rückvergütung der belegten Spesen ohne Einholen einer Genehmigung zulässig ist.
Für Referententätigkeiten, künstlerische Tätigkeiten, gelegentliche Mitarbeit und mit Gutscheinen bezahlte Tätigkeiten bis zu einer Grenze von 1.000 Euro brutto pro Kalenderjahr reicht das positive Gutachten der vorgesetzten Führungskraft.
Bei einem Nebenverdienst von mehr als 1.000 Euro und für alle anderen Tätigkeiten – freiberufliche, unternehmerische, landwirtschaftliche, Zweitjobs – muss auch die Personalabteilung des Landes grünes Licht geben. Und bei Führungskräften ist der Generaldirektor für die Genehmigung zuständig.
Eine weitere wichtige Regelung: Die Bruttoeinkünfte aus den Nebentätigkeiten dürfen nicht mehr als 30 Prozent des eigenen Bruttoeinkommens beim Land laut Gehaltstabelle und bei Vollzeitarbeit ausmachen.
Die TAGESZEITUNG hat die Listen mit den über 2.300 genehmigten Nebentätigkeiten im Jahr 2017 unter die Lupe genommen und die Angestellten, die im Vorjahr auf erklärte Nebeneinkünfte von mehr als 15.000 Euro kamen, herausgesucht (siehe Grafik).
Bei einigen Personen (in der Grafik mit Sternchen markiert) handelt es sich um Sonderfälle, was die sehr hohen Beträge etwa der ersten vier Personen erklärt. Die betroffenen Personen waren nicht mehr im bezahlten Dienst und konnten die Grenze für Nebeneinkommen überschreiten, „um dem Personal die einmalige Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung oder Neuorientierung zu geben“, wie es in der Verordnung des Landes heißt.
Beim Großteil des Landespersonals mit hohen Einnahmen aus Nebentätigkeiten handelt es sich um Personal in Teilzeit.
Bis vor wenigen Jahren musste noch die konkrete Nebentätigkeit veröffentlicht werden. Inzwischen wird nur noch der Tätigkeitsbereich angegeben, der häufig sehr weitläufig ist – etwa die Bereiche „Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten“ oder „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten“. Vorher waren in den Listen unter anderen noch konkrete Arbeiten wie Skilehrer und Koch oder auch Clown und Heilpädagogische Reitlehrerin zu finden.
Mehr als die Hälfte der Nebentätigkeiten geht auf das Schulpersonal zurück.
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Kommentare (3)
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morgenstern
Eine Nebentätigkeit sucht sich nur der, der mit seiner Haupttätigkeit nicht gefordert genug ist.