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Schatten für das Bier

Kräftezehrender Rechtsstreit zwischen der Stadtgemeinde Bruneck und dem Rienzbräu: Seit zwei Jahren müsste die Überdachung für die Terrasse entfernt werden. Jetzt liegt ein Gerichtsurteil vor. Aber das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein.

von Silke Hinterwaldner

Renato Stancher will sich nicht festlegen. Als Vizebürgermeister von Bruneck ist er zuständig für die Bausachen in der Stadtgemeinde, ein schwieriges Feld.

Schwierig ist unter anderem der Rechtsstreit mit dem Rienzbräu in der Stegenerstraße. Die Verantwortlichen im Bierlokal haben im Frühjahr 2016 ein „temporäres Zeltdach“ errichtet. Dafür gab es eine Genehmigung aus dem Bauamt des Rathauses – aber die galt nur für 60 Tage. Das Problem: Die Überdachung der Terrasse wurde aufgestellt, aber nach zwei Monaten nicht wieder entfernt. Irgendwie logisch: Die Besucher des Rienzbräu hatten sich längst an das gemütliche Sitzen im Schutz vor Regen und Sonne gewöhnt. Und die Überdachung schien von Anfang an nicht nur als Lösung für wenige Wochen angelegt worden zu sein.

So war es denn auch. Bis heute ist die Terrasse in der Stegenerstraße überdacht, obwohl es für dieses Zeltdach eigentlich längst keine Genehmigung mehr gibt. In der Zwischenzeit aber hat sich ein veritabler Rechtsstreit entwickelt, der jetzt – möglicherweise – mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtes endet. Im Mai hatte das Gericht den Rekurs von Hubert Schifferegger und der Rienzbräu KG für unzulässig erklärt. Demnach müsste das Dach wieder entfernt werden. Zumindest theoretisch.

Denn: Im November 2016 hatte die Gemeinde Bruneck zum ersten Mal eine Abbruchverfügung ausgestellt. Immerhin umfasst die Überdachung 136 Quadratmeter, man wollte hier rechtlich keine Fragen offen lassen. Daraufhin passierte nicht viel. Nach einem Lokalaugenschein der Stadtpolizei teilte man dem Rienzbräu vor einem Jahr mit, dass die Gemeinde nun selbst den Abbruch vornehmen werde und dass im schlimmsten Fall auch das Grundstück an die Stadtgemeinde übergehen werde.

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