Den Hals abschneiden
Sein Verhalten in einem Nachbarschaftsstreit bringt einem Bauer aus Latsch einen zehnmonatige Haftstrafe ein.
Bei seinem Opfer handelt es sich um den Sohn eines früheren Bürgermeisters.
Vor dem Bürgermeister hatte der 44-jährige Landwirt aus Latsch angeblich einigen Respekt, vor dessen Sohn offensichtlich nicht.
Denn mit ihm geriet er in einen heftigen Streit, der nun ein Nachspiel am Landesgericht in Bozen hatte.
Der mutmaßliche Anlass:
Der Nachbar hatte ein Haus gekauft, das an beider Grundstücke angrenzte.
Das passte dem Landwirt offenbar nicht, zwischen dem 2. April und 8. April 2014 zu einer Eskalation.
Einmal soll der 44-Jährige der versammelten Familie des Nachbars mimisch vorgemacht haben, was er am liebsten mit ihnen machen würde: Den Hals durschneiden.
Diese Episode wertete die Bozner Einzelrichterin Carla Scheidle in einem nun ergangenen Urteil als eindeutige Drohung.
Sie verurteilte den Latscher außerdem wegen Nötigung (die Blockade einer Einfahrt des Nachbarn mit dem Traktor) und wegen Eindringung in ein Grundstück.
Einen Freispruch gab es hingegen zum Vorwurf der Sachbeschädigung (ein größerer Kratzer im Auto des Nachbarn). Sachbeschädigung ist seit April kein Strafdelikt mehr.
Das verhängte Strafmaß gegen den Bauern:
Zehn Monate Haft auf Bewährung mit der Bedingung der geschädigten Person innerhalb 30. Juli 2.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Außerdem muss der Verurteilte dessen Prozessspesen in Höhe von 3.000 Euro begleichen.
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