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Schwacher Trost

Kevin Montolli vor Gericht (Foto: NBC)

Den Angehörigen der in Bozen ermordeten Prostituierten Svetla Fileva wurde vom Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld von knapp 300.000 Euro zugesprochen. Doch weil der Täter Kevin Montolli kein Geld hat, muss der Staat für ihn einspringen. Mit gerade 8.000 Euro.

von Thomas Vikoler

Italien ist bei der Umsetzung von EU-Richtlinien nicht selten in Verzug. Und wenn es sie umsetzt, dann zuweilen mit einem Gesetz, das einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhält.

So erging es Richtlinie Nr. 2004/80/CE, welche die EU-Staaten dazu verpflichtet, Opfer von Gewaltverbrechen zu entschädigen. Und zwar für den Fall, dass der (verurteilte) Täter finanziell dazu nicht in der Lage ist.

Dies gilt zweifellos für Kevin Montolli. Der Meraner Bäckerlehrling, damals Bewohner des Kolpinghauses in Bozen, wurde rechtskräftig wegen Mordes an einer bulgarischen Prostituierten verurteilt. Die Frau, Svetla Fileva, war im September 2012 am Bozner Boden mit 36 Messerstichen getötet worden, sehr bald wurde der junge Südtiroler als Täter identifiziert.

In erster Instanz erhielt er im verkürzten Verfahren 14 Jahre Haft, im März 2015 reduzierte das Oberlandesgericht die Haftstrafe auf zwölf Jahre und zwei Monate Haft. Montolli wurde zudem verurteilt, den Zivilparteien knapp 300.000 Schmerzensgeld zu zahlen: Filevas Eltern und ihren beiden Kindern insgesamt 245.000, der Schwester 50.000 Euro.

Beträge, die der inzwischen rechtskräftig Verurteile auch nicht ansatzweise wird zahlen können. Als Häftling ist er praktisch mittellos.

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