Die Radl-Verbote
Die Landesregierung hat am Dienstag einer Regelung zum Befahren des Wanderwegenetzes durch Fahrräder zugestimmt.
Das Wanderwegenetz wird nicht nur von Wanderern, sondern zunehmend auch von Radfahrern benutzt, was örtlich zu Konflikten führen kann. In Südtirol ist das Mountainbiken im Wald – auf den Forst- und Alm- und Wanderwegen – grundsätzlich nicht verboten.
Vor rund eineinhalb Jahren war eine Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der rund 15.500 Kilometer umfassenden Wanderwege abgeschlossen worden, um nachhaltig ein qualitativ hochwertiges Wanderwegenetz sicherzustellen.
Am Dienstag hat die Landesregierung eine Durchführungsbestimmung erlassen, der zufolge es den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen nun möglich sein wird, auf Wanderwegen oder einzelnen Abschnitten derselben das Befahren mit Fahrrädern zu verbieten, wenn durch das Radfahren Konflikte mit den Wanderern oder mit der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit auftreten. Dies erfolgt nach Anhörung der Interessensgruppen, wie Landeshauptmann Arno Kompatscher heute bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung erklärte.
Bis jetzt wurden gesetzliche Einschränkungen aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nur vereinzelt erlassen, etwa im Naturpark Drei Zinnen ein Fahrradverbot auf dem Steig vom Paternsattel zur Dreizinnenhütte oder im Landschaftsplan der Gemeinde Ritten das Radfahren und Reiten im weglosen Gelände.
Nach einem partizipativen Prozess wurde jetzt die Regelung beschlossen, wonach die gebietsmäßig zuständigen Bürgermeister die Befugnis erhalten, Abschnitte von Wanderwegen für Fahrräder zu sperren. Mit der Aufsicht über die Einhaltung dieser Bestimmung wird das Landesforstkorps betraut. Das Fahrverbot wird durch eine einheitliche Beschilderung kenntlich gemacht.
Dieser Regelung haben die Mitglieder der Landesregierung heute (29. Mai) zugestimmt; sie wird in die Durchführungsverordnung zum Forstgesetz eingefügt.
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Kommentare (20)
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george
Ein klares regelwerk ist immer gut. Dann muss es aber auch eingehalten werden, egal wer immer auch unterwegs ist, Freundlichkeit und Rücksicht vorausgesetzt. Wer dies nicht einhält, sollte daraan üben müssen und wenn das auch nur über eine Strafe geht.