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„Sie wollten ungeschützten Sex“

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Ohrfeigen und gewaltsamer Sex ohne Präservativ: Was die nigerianische Prostituierte, die zum Opfer der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Welschnofen wurde, den Ermittlern berichtet hat.

Von Thomas Vikoler

Sie hält sich mittlerweile in Mailand auf, steht den Ermittlern aber weiterhin für Aussagen zur Verfügung. Denn die Erhebungen zur mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in der Nacht auf vergangenen Freitag in einer Wohnung in Welschnofen sind bisher nicht abgeschlossen. So werden u.a. die Fotos ausgewertet, welche die Ermittler auf dem Handy eines der Tatverdächtigen fanden. Auf ihnen soll die nigerianischen Prostituierten zu sehen sein.

Die gegenüber der Bahnpolizei gemachten Aussagen der 27-jährigen Frau werden von der Staatsanwaltschaft und Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg, der am Montag seinen Haftbefehl bestätigte, als glaubwürdig und kohärent eingestuft.

Die vier Tatverdächtigen – A.L., 39, H.G., 34, K.N., 25, und K.Z., 23, in den Provinzen Brescia und Belluno ansässig -, schwiegen beim Garantieverhör im Bozner Gefängnis. Gegenüber ihrem Pflichtverteidiger Mauro De Pascalis erklärten sie, die sexuellen Handlungen in dem Welschnofner Appartement seien einvernehmlich, also ohne Anwendung von Gewalt, erfolgt.

In der Anzeige, welche die Frau vor einer Woche am Sitz der Bahnpolizei am Bozner Bahnhof erstattete, steht etwas anderes: Sie sei von einem der Männer zunächst geohrfeigt und daraufhin zum ungeschützten Sex gezwungen worden. „Ich bestand darauf, dass ein Präservativ verwendet würde, der Mann wollte das nicht“, erklärte die Frau.

Hier beginnt für die Staatsanwaltschaft die Straftat der sexuellen Gewalt: Die Ohrfeigen und der Zwang zum ungeschützten Sex.

Danach sei sie, so gab die Frau zu Protokoll, nacheinander von drei weiteren Männern vergewaltigt worden. Und zwar nicht, wie von den Beschuldigten behauptet, in unterschiedlichen Zimmern, sondern in ein- und demselben Raum.

Für die Erfüllung des Tatbestandes der Gruppenvergewaltigung nach Strafrechtsartikel 609 octies reicht die Teilnahme von mehreren Personen an den strafbaren Handlungen – unabhängig davon, in welchen Räumen sie stattfinden.

Der Strafrahmen liegt zwischen sechs und zwölf Jahren. Offenbar gab es in diesem Fall eine unterschiedliche Rollenverteilung. Der Tatverdächtige, der die Prostituierte in Bozen/Kampill kontaktierte, war demnach der aktivste Akteur. Dann folgen die beiden Maurer-Kollegen, die kurz darauf in sein Auto stiegen, und mit ihm unter der Frau aus Nigeria nach Welschnofen fuhren. Der dort in der Wohnung wartende vierte Mann, der zunächst nicht an den sexuellen Handlungen teilnehmen wollte, könnte etwaig einen Anspruch auf Strafreduzierung haben. Weil er offenbar nicht an den „Vorbereitungen“ zur Straftat beteiligt war. Seine Kollegen sollen ihn, indem sie ihn beleidigten, zum Sex mit der Prostituierten gedrängt haben.

Am Freitagmorgen gegen 4.00 Uhr früh, als die Frau die Wohnung in Welschnofen verlassen wollte, ist es laut Anzeige zu weiteren gewaltsamen Handlungen gekommen. Den vier Kosovaren werden neben Gruppenvergewaltigung auch Freiheitsberaubung (in der Wohnung) und der Raub ihres Handys vorgeworfen.

Am Bozner Landesgericht wurden in den vergangenen Jahrzehnten zwei weitere Fälle von Gruppenvergewaltigung verhandelt: Jener gegen zwei Männer, die in einem Bauwerk in der Sill bei Bozen, zwei Tage lang eine Frau festhielten und sexuelle missbrauchten. Und jener gegen die beiden Südtiroler Unternehmer, die sich in einer Wohnung im Burggrafenamt wiederholt an einer jungen Rumänin vergingen. Die Männer haben ihre Haftstrafe mittlerweile abgesessen.

 

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