Ausgesetztes Verfahren?
Vor dem Zentralen Rechnungshof fand am Donnerstag die Berufungsverhandlung zur Geburtstagsfeier von Alt-LH Luis Durnwalder statt.
Das Berufungsurteil zur millionenschweren Causa um den Sonderfonds ist weiter ausständig,
Am Donnerstag wurde hingegen am Zentralen Rechnungshof die Causa um die Feier zum 70. Geburtstag des damaligen Landeshauptmannes Luis Durnwalder auf Schloss Tirol am 24. September 2011 verhandelt.
Durnwalder war im Juni 2017 am Bozner Rechnungshof zur Zahlung von 8.036 Euro verurteilt worden.
Verteidiger Gerhard Brandstätter beantragte nun die Aussetzung des Verfahrens in Erwartung der beiden definitiven SoFo-Urteile: Das Rechnungshofurteil dürfte in Kürze ergehen, zum strafrechtlichen Freispruch des Oberlandesgericht entscheidet voraussichtlich im Herbst die Kassation.
Für Brandstätter gehören beide Schadenersatzverfahren – SoFo und Geburtstagstagsfeier – zusammen. Schließlich sei ersteres, nach einer vierjährigen Ermittlungsphase – aus zweiterem erwachsen. Und ein Gericht dürfe nicht zweimal über ein- und denselben Tatbestand entscheiden.
„Bei dem Geburtstagsfest handelte es sich um eines mit öffentlichem Charakter, es wurden zahlreiche Behördenvertreter eingeladen“, betonte der Durnwalder-Anwalt. Die Verschickung der Einladungen über das Präsidialamt sei auch deshalb gerechtfertigt.
Das Urteil zur Causa sollte in einigen Wochen ergehen.
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