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„Haben uns totgelacht“


SAD-Chef Ingemar Gatterer hält an seiner 40-Millionen-Klage gegen das Land fest – und schießt erneut Giftpfeile in Richtung des Landeshauptmanns.

Von Matthias Kofler

SAD-Chef Ingemar Gatterer hat das Land wegen „Verstoßes gegen europäisches Kartellrecht“ verklagt und fordert einen Schadenersatz von 40 Millionen Euro. Laut SAD verstößt das Land gegen die EU-Richtlinie 104/2014, weil es bei der Ausschreibung der Buskonzessionen eine Zuschlagslimitierung auf zwei Lose vorsieht.

Landeshauptmann Arno Kompatscher reagierte in der gestrigen TAGESZEITUNG gelassen auf die Millionen-Klage. Er rechne fest damit, dass das Land sich rechtlich einwandfrei verhalten habe und die Schadensersatzforderungen daher haltlos seien. Der Grund: Die in der Klageschrift zitierte EU-Richtlinie zu den Wettbewerbsvorschriften betreffe nur private Unternehmen und Unternehmensvereinigung, nicht aber öffentliche Verwaltungen wie das Land Südtirol. „Das Land könnte aufgrund dieser Richtlinie also gegebenenfalls Klägerin sein, aber nie Beklagte“, betonte Kompatscher.

In einem Brief, den er auch den Medien weitergeleitet hat, teilt Ingemar Gatterer dem Landeshauptmann nun mit, dass er an der Klage festhalten wolle. „Gerne teile ich Ihnen mit, dass wir uns in SAD über Ihre Stellungnahme wie immer schlichtweg tot gelacht haben“, schreibt Gatterer. „Dies zeigt erneut die völlige Inkompetenz Ihres Amtes sowie ihrer Beamten und Rechtsvertreter, welche mit dieser Angelegenheit betraut sind.“

Laut Gatterer ist die zitierte EU-Richtlinie nicht „strukturell“, sondern „funktional“ auszulegen. Dazu gebe es bereits eine Reihe von Klarstellungen durch verschiedenste Gerichte. Der SAD-Chef schreibt weiters: „Dies bedeutet, dass es nicht um die Frage geht, ob die kartellrechtlichen Verletzung durch die Struktur ,Unternehmen’ oder ,Behörde’ vollzogen wurden, sondern um die Frage, in welcher Funktion der Missbrauch erfolgt ist. Die Landesverwaltung agiert in einem öffentlichen Beschaffungsvorgang jedenfalls stets wie ein Unternehmen in funktionaler Hinsicht, wobei sie aufgrund ihrer naturgemäß dominant vorliegenden Marktposition nicht missbräuchlich vorgehen darf. Schadenersatzklagen dieser Art laufen in Europa derzeit mehrere – auch von Unternehmen zu Behörde – mit bereits positivem Ausgang für die klagenden Parteien.“ Zudem sei die Richtlinie in Kombination mit dem Vertrag von Lissabon zu lesen, aus der hervorgehe, dass die SAD über „ausschließliche Rechte bei Durchführung von Verkehrslinien verfüge.

„Dies haben wir in unserem Schreiben auch angeführt – vielleicht waren Ihre Mitarbeiter jedoch aufgrund der englischen Fassung überfordert“, giftet Gatterer. Der SAD-Chef schließt seinen Brief an den LH mit einer Ankündigung: „Alle weiteren Details können Sie aus der Klage entnehmen, welche wir in wenigen Tagen einreichen werden.“

 

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