Verdoppelte Asylanträge
Zum Jahresende 2016 gab es in Südtirol 29.133 gültige Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger. Mehr als Verdoppelt hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl von Flüchtlingen, die den Antrag auf Asyl gestellt haben.
Am 31.12.2016 gibt es in Südtirol 29.133 gültige Aufenthaltsgenehmigungen (Auswertung des Datenarchives des Innenministeriums), 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Das diesbezügliche Dokument muss von all jenen Nicht-EU-Bürgern beantragt werden, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten wollen. EU-Bürger hingegen genießen laut gesetzesvertretendem Dekret vom 6. Februar 2007, Nr. 30, Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in allen Mitgliedsstaaten.
Auf den 29.133 Aufenthaltsgenehmigungen sind außer dem Inhaber noch weitere 5.439 Personen (minderjährige Kinder) eingetragen, die sich somit ebenfalls regulär in Südtirol aufhalten.
Wie die Auswertung des ASTAT zeigt, stammen die Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung zum Großteil aus europäischen Nicht-EU-Staaten (46,7%) – mehr als ein Viertel (26,4%) stammt aus Asien, 19,5% stammen aus Afrika und 7,3% aus Amerika.
Albanien liegt mit 4.700 Bürgern an der Spitze der Rangordnung der Herkunftsstaaten. Es folgen Marokko (2.963), Pakistan (2.869), Kosovo (2.082), Mazedonien (1.976) und die Ukraine (1.630). Mit einigem Abstand folgen Indien (1.210) sowie China (1.063). Alle anderen Herkunftsländer sind mit weniger als 1.000 Personen vertreten.
Der überwiegende Teil (66,9%) der Aufenthaltsgenehmigungen besteht aus der sogenannten EG-Daueraufenthaltserlaubnis, die seit dem 8. Jänner 2007 die frühere Aufenthaltskarte ersetzt. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist zeitlich unbeschränkt und kann nur von jenen beantragt werden, welche bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind und einen Test zur Kenntnis der italienischen Sprache bestanden haben.
Der hohe Prozentsatz von Inhabern der EG-Daueraufenthaltserlaubnis ist nicht nur ein Indikator für die Stabilität des Phänomens Einwanderung, sondern auch für einen gewissen Lebensstandard der Inhaber, so das ASTAT. Die gesetzliche Regelung sieht nämlich vor, dass nur jene um eine solche Aufenthaltsgenehmigung ansuchen dürfen, die über ein angemessenes Einkommen und eine angemessene Wohnung verfügen.
Unterstrichen wird die Verbindlichkeit des Aufenthalts der Inhaber einer EG-Daueraufenthaltserlaubnis durch die Tatsache, dass sich unter ihnen weit mehr verheiratete Personen befinden als in den anderen beiden Kategorien (58,3% der Inhaber einer EG- Daueraufenthaltserlaubnis sind verheiratet im Vergleich zu 42,8% bei Aufenthaltsverlängerungen und 38,4% bei Erstaufenthalten).
Bei den restlichen Aufenthaltsgenehmigungen handelt es sich vorwiegend um die Erneuerung einer bereits bestehenden Aufenthaltsgenehmigung (23,3%) und in 9,8% der Fälle um eine Erstausstellung.
Familiäre Gründe stellen den Hauptgrund für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung dar – bis 2014 war noch die Arbeit das maßgebliche Motiv gewesen. In den letzten Jahren haben die Aufenthaltsgenehmigungen aus Asyl- bzw. humanitären Gründen deutlich zugenommen.
Bei den Aufenthaltsgenehmigungen aus familiären Gründen (50,9%) und aus Arbeitsgründen (40,8%) gibt es deutliche Geschlechtsunterschiede: Wesentlich mehr Männer als Frauen beantragen eine Aufenthaltsgenehmigung aus Arbeitsgründen (54,4% gegenüber 26,0%), Frauen hingegen beantragen sie häufiger aus Familiengründen (70,7% gegenüber 32,7%). Dies schließt aber nicht aus, dass auch diese Frauen zum Teil einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die Flüchtlinge
Immer größer wird die Zahl der Flüchtlinge unter den Inhabern von Aufenthaltsgenehmigungen:
Die Zahl der Flüchtlinge, die bereits politisches Asyl genießen, bleibt mit 377 Personen weiterhin gering. Mehr als verdoppelt hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl von Flüchtlingen, die den Antrag auf Asyl gestellt haben: Am 31.12.2016 waren dies 1.053 Personen. Weitere 477 Menschen stehen unter internationalem Schutz und 273 wurden aus humanitären Gründen im Land aufgenommen.
Andere Aufenthaltsgründe wie Studium und Forschung, Anvertrauung, Heilbehandlungen usw. fallen kaum ins Gewicht.
Die Analyse nach großen Herkunftsgebieten ergibt, dass:
- Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge vorwiegend aus dem asiatischen und afrikanischen Raum und
- Erwerbstätige sowie aus Familien- und anderen Gründen Anwesende größtenteils aus dem europäischen Raum stammen.
52,1% der Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung sind Männer, 47,9% Frauen. Insgesamt gesehen ist das Geschlechterverhältnis also nahezu ausgeglichen. Bei genauerer Betrachtung hingegen fallen deutliche Unterschiede in der Verteilung auf: Nationen mit starkem Männerüberhang sind Afghanistan, Senegal, Algerien, Nigeria, Indien und Tunesien, Nationen mit Frauenüberhang Thailand, Brasilien, Russland, die Ukraine, Moldawien und Kuba. Nach Kontinenten betrachtet, überwiegen die Männer unter den Asiaten und Afrikanern, die Frauen hingegen unter den euro- päischen und amerikanischen Staatsbürgern.
Insgesamt ist fast ein Viertel (24,5%) der Nicht-EU- Bürger mit regulärem Aufenthaltsstatus Ende 2016 minderjährig. Wie auch bei den Geschlechtern gibt es hinsichtlich des Anteils der Minderjährigen aber Unterschiede nach Staatsbürgerschaft: Unter den Kosovaren ist der Anteil von Minderjährigen am höchsten (34,0%), unter den Ukrainern am niedrigsten (8,6%).
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