Die WhatsApp-Farce
WhatsApp-Nutzer müssen künftig mindestens 16 Jahre alt sein. Das sieht die neue EU-Datenschutzgrundverordnung vor. Aber wer kontrolliert diese Altersgrenze? Und: Kann man sie umgehen?
von Lisi Lang
Der Messengerdienst Whats-App erhöht sein Mindestalter für Nutzer von 13 auf 16 Jahren. Grund dafür ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, die in knapp einem Monat in Kraft tritt. Demnach müssen Jugendliche bis 16 Jahren eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen, sofern sie Messengerdienste wie WhatsApp nutzen. Der Messengerdienst hat bereits jetzt seine Datenschutzbestimmungen abgeändert und das Mindestalter für die Nutzung von WhatsApp angehoben. Außerhalb Europas gilt weiterhin ein Mindestalter von 13 Jahren. Facebook will für junge Nutzer eine eingeschränkte Version erstellen, über die Kinder nur auf bestimmte Inhalte und Informationen zugreifen können.
Aber was bedeutet diese neue EU-Datenschutzgrundverordnung für die Nutzer konkret? Wird dadurch wirklich gewährleistet, dass sich Kinder nur auf ihrem Alter entsprechenden Seiten herumtreiben können?
Bereits in den letzten Jahren haben Social-Media-Anbieter mit Altersbeschränkungen gearbeitet. Allerdings handelte es sich meist um interne Regelungen je nach Plattform oder Netzwerk. Die Kontrolle dieser Altersbeschränkungen oblag bisher ebenfalls den Anbietern, da ja sie es waren, die diese Richtlinien eingeführt hatten.
Aus der Praxis weiß man, dass viele Jugendliche diese Altersgrenzen ganz einfach umgangen sind. Beispiel Facebook: Um sich bei Facebook registrieren zu können, benötigt man nur einen Namen, eine Handynummer oder eine Email-Adresse und man muss seinen Geburtstag angeben. Es wird allerdings nicht kontrolliert, ob diese Daten korrekt sind – auch deshalb kann es vorkommen, dass Fake-Profile erstellt werden.
Künftig soll die neue EU-Datenschutzgrundverordnung diesen Bereich regeln. Datenschützer betonen aber bereits jetzt, dass diese neue Richtlinie nicht viel nützen wird, sofern deren Einhaltung nicht kontrolliert wird. „Die EU war der Meinung, dass es eine verstärkte Kontrolle in diesem Bereich geben muss, vor allem, wenn es um die Daten von Kindern und Jugendlichen geht“, erklärt EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann.
Dass Jugendliche künftig einen Altersnachweis hochladen müssen, halten Experten jedoch für unwahrscheinlich – zumal von der EU-Datenschutzgrundverordnung keine harten Kontrollen vorgesehen sind. „Wir haben auf europäischer Ebene keine Möglichkeit, diese Altersgrenzen zu kontrollieren und selbst die Netzwerk-Betreiber haben kaum Möglichkeiten“, weiß Herbert Dorfmann. Allerdings sei diese Situation im Internet nicht neu. „Auch bei anderen Angeboten, wo ein Altersnachweis erforderlich ist, kann nicht verifiziert werden, ob der Nutzer auch wirklich so alt ist, wie er angibt zu sein“, erklärt Dorfmann. Auch der EU-Abgeordnete ist sich dessen bewusst, dass die Kontrolle dieser neuen Regelung schwierig werden könnte. „Allerdings ging es uns auch darum, eine Diskussion anzuregen und die Wahrnehmung bei den Eltern zu schärfen“, erläutert der EU-Parlamentarier. Man müsse immer im Hinterkopf haben, so Dorfmann, dass es sich bei diesen Anbietern keinesfalls um Wohltätigkeitsvereine handlt, die nur zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten schaffen. „Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Diese Konzerne leben aber auch einfach davon, dass sie unsere Daten verkaufen“, betont Herbert Dorfmann.
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