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Die Ombudsfrau

Maria Sparber

Der Schutz und die Prävention von sexuellem Missbrauch und anderen Formen von Gewalt ist der Diözese ein prioritäres Anliegen.

Die Diözese hat 2010 eine Ombudsstelle mit einer unabhängigen Ansprechperson für alle innerkirchlichen Missbrauchsfälle eingerichtet. Seit Kurzem ist Maria Sparber die Ombudsfrau und bietet kostenlose und anonyme Beratung.

„Sexueller Missbrauch war und ist nicht nur bei uns seit je her ein Tabuthema, sondern religions- und kulturübergreifend auf der ganzen Welt. Dieses Tabu soll nicht länger weder Menschen in ihrem Leiden allein lassen noch weitere Menschen gefährden. Deshalb setzen wir uns für eine Kultur der Aufmerksamkeit und Verantwortung ein. Diese bezieht sich auf die Offenlegung leidvoller Erfahrungen in der Vergangenheit, deren Folgen das Leben von Menschen bis heute nachhaltig geprägt haben. Diese sollen ausgesprochen, endlich ernst genommen und aufgearbeitet werden, damit die Wunden zumindest vernarben und heilen können“, erklärt Gottfried Ugolini, Diözesanbeauftragter für den Sachbereich Prävention von sexuellem Missbrauch und von Gewalt.

Der Schutz und die Prävention von sexuellem Missbrauch und anderen Formen von Gewalt ist der Diözese ein prioritäres Anliegen. Mit der Einrichtung einer Ombudsstelle hat die Diözese 2010 die Voraussetzungen geschafft, um sexuellen Missbrauch und auch andere Formen von Gewalt zu verhindern oder zumindest möglichst frühzeitig aufzudecken.

Seit 1. Jänner 2018 ist Maria Sparber Ombudsfrau. Sie ist über die E-Mail-Adresse [email protected] und über die Telefonnummer 348 3763034 erreichbar.

Ombudsfrau Sparber ist Ansprechperson für Menschen, die einen Missbrauchsfall durch einen kirchlichen Mitarbeiter selbst erlitten haben und melden, unabhängig davon, ob dieser aktuell ist oder zeitlich zurück liegt und auch unabhängig davon, ob der Täter lebt oder verstorben ist. Sparber steht außerdem allen zur Verfügung, die

  • einen Missbrauchsfall anderer miterlebt bzw. beobachtet oder davon erfahren haben
  • einen Verdacht auf Missbrauch melden
  • einen Missbrauchsvorfall melden
  • eine Information im Zusammenhang mit innerkirchlichem Missbrauch brauchen z.B. zur Klärung einer Situation oder zur Vorgehensweise bei Hinweisen auf einen Verdacht
  • selbst Täter waren.

 

„Den Menschen, die sich an mich wenden, wird die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch an einem geeigneten Ort und in einem geschützten Rahmen angeboten. Dazu gehört auch die Schweigepflicht. Alle weiteren Schritte werden gemeinsam abgesprochen“, erklärt Maria Sparber.  Die Beratung durch die Ombudsstelle ist kostenfrei. In ihrem Dienst als Ombudsfrau handelt sie unabhängig und frei, um das Wohl und den Schutz der Betroffenen entsprechend dem Kirchenrecht und dem Zivilrecht zu sichern. Ihr steht ein Fachbeirat zur Seite, der sie bei ihrer Arbeit berät und unterstützt. In diesem sind auch nichtkirchliche Fachleute vertreten, um die Offenheit und Transparenz in der Auseinandersetzung mit dem Thema Missbrauch zu gewährleisten.

„Um das Tabu zu brechen, brauchen wir eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Themen Nähe – Distanz, Macht – Ohnmacht, Sexualität – Zuwendung, Gewalt – Schutz“, ist der Diözesanbeauftragte Ugolini überzeugt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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