Du befindest dich hier: Home » Politik » Widmanns Gutachten

Widmanns Gutachten

Regionalratspräsident Thomas Widmann lässt für 15.000 Euro klären, wie das Rentengesetz von 2014 angewandt werden soll.

Mit dem Beschluss 320/17 vom 20. Dezember 2017 hat das Regionalratspräsidium unter der Führung des SVP-Politikers Thomas Widmann ein neues Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, wie das Rentengesetz von 2014, das eine (wenngleich minimale) Kürzung der Vorschüsse der Ex-Mandatare vorsieht, angewandt werden kann.

Für das Gutachten wurden 15.000 Euro bereitgestellt. Widmann begründet das Gutachten mit Schwierigkeiten interpretativer und steuerrechtlicher Natur.

Im Beschluss des Präsidiums heißt es wörtlich:

„Preso atto delle difficoltà interpretative e della complessità degli obblighi tributari connessi agli adempimenti previsti dalla normativa citata. Accertata di conseguenza la necessità di affidare un incarico di consulenza per l’accertamento del regime tributario da applicare agli adempimenti in argomento.“

LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE: Was Paul Köllensperger nun unternehmen will.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (13)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen