Der Staat zahlt
Im Rechnungshof-Urteil zum Betriebsausflug der Gemeinde Welsberg wird der Staat zur Begleichung der Verteidigungskosten verurteilt.
(tom) Manchmal ist es besser, auf das Urteil zu warten als einem verlockenden Angebot nachzugeben. Im März beantragte die Staatsanwaltschaft in einem Verfahren am Rechnungshof gegen den Welsberger SVP-Bürgermeister Albin Schwingshackl und elf Gemeindebeamten die Einstellung des Verfahrens. Weil einer der Beschuldigten bei der Verhandlung nicht anwesend war, wurde die Verhandlung vertragt.
In der Zwischenzeit entschieden sich die Verteidiger in Absprache mit ihren Mandanten, das Angebot der Staatsanwaltschaft nicht anzunehmen – und auf einen Urteilsspruch zu beharren. Dieser ist nun ergangen, die Prozessstrategie hat sich als richtig erwiesen. Denn die Rechtsprechende Sektion unter Vorsitz von Donata Cabras hat alle Beschuldigten vom Vorwurf freigesprochen, der Gemeinde durch ihre Teilnahmen an einem Betriebsausflug an den Achensee im Juni 2015 einen Vermögensschaden zugefügt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Klageschrift immerhin 45.000 Euro Schadenersatz verlangt.
Jemand wurde im Urteil dennoch verurteilt. Nämlich der Staat Italien, den Freigesprochenen die Prozessspesen in Höhe von 5.060 Euro zu ersetzen. Auf Bürgermeister Schwingshackl entfallen dabei 1.100 Euro, auf die Gemeindebediensteten jeweils 360 Euro.
Damit dürfte das Justiz-Abenteuer des Bürgermeisters und der Beamten wegen des Ausflugs endgültig abgeschlossen sein. Im Dezember hatte sie Einzelrichter Stefan Tappeiner am Landesgericht vom Vorwurf der Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes freigesprochen, weil der Ausflug im Tarifvertrag vorgesehen ist und an jenem Freitagvormittag die Gemeindedienste sehr wohl garantiert waren.
Die Verteidigungsspesen muss in diesem Fall die Gemeinde Welsberg berappen.
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